„Vergabeverstoß rügen" ist eines der häufigsten Anliegen im Vergaberecht. Auf dieser Seite finden Sie den schnellsten Weg zur Lösung: Schildern Sie Ihren Fall in 2 Minuten über die kostenlose Fallannahme — Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung und wählen dann selbst, welche geprüfte Kanzlei aus Ihrer Region übernehmen soll.
Warum frühe Beratung bares Geld wert ist
Im Vergaberecht entscheiden oft Fristen und die ersten Schritte über den Ausgang. Ein Anwalt ordnet Ihre Unterlagen ein, sichert Fristen und übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite — Sie machen keine vermeidbaren Fehler und verhandeln nie aus der schwächeren Position.
So läuft es auf rechtsanwalt.net
Anliegen anklicken oder Schreiben hochladen, wenige Rückfragen beantworten, kostenlose Ersteinschätzung lesen — und dann entscheiden SIE, ob und an welche Kanzlei Ihr Dossier exklusiv geht. Anonym bis zur Übergabe, ohne Adresshandel.
Kosten: transparent vor der Beauftragung
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung; viele Fälle deckt eine Rechtsschutzversicherung. Die Kanzlei nennt Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich binden.
2 Minuten Fallannahme — kostenlose Ersteinschätzung mit Fristen-Check. Jetzt prüfen lassen
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
- 1Wann haben Sie vom Verstoß erfahren? Rügen müssen unverzüglich erfolgen — oft binnen 10 Kalendertagen.
RA Dr. iur. Alexander Seidenberg
München
RA Y. S. Kaan Kalkan
Stuttgart
RA Christian Röhl
Augsburg
RAin Michaela Berger, LL.M.
Augsburg
RA Norbert Franke
Dresden
RA Uwe Dehm
Augsburg
RAin Aydan Adel
Bonn
RA Norbert Geyer
Augsburg
RA Dipl.Ing. Michael Horak
Hannover