Ratgeber Transport- und Speditionsrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Ware beschädigt, Lieferung verspätet oder der Frachtlohn bleibt aus: Im Transport- und Speditionsrecht sind die Fristen besonders kurz. Schäden müssen schnell angezeigt werden, und Ansprüche verjähren in der Regel schon nach einem Jahr. Ein spezialisierter Anwalt sichert Ihre Ansprüche, bevor es zu spät ist.
Schaden anzeigen — sofort
Äußerlich erkennbare Schäden gehören bei der Ablieferung auf den Lieferschein. Verdeckte Schäden sind in der Regel innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzuzeigen. Fotos und die Verpackung aufheben.
Haftung des Frachtführers
Der Frachtführer haftet für Verlust und Beschädigung grundsätzlich auch ohne Verschulden — aber der Höhe nach begrenzt. Bei grobem Verschulden fällt die Begrenzung weg.
Internationale Transporte
Für grenzüberschreitende Lkw-Transporte gilt die CMR mit eigenen Regeln zu Haftung, Fristen und Gerichtsstand. Für See- und Luftfracht gelten wieder andere Abkommen.
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