Ratgeber Strafrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage: Im Strafrecht entscheidet Ihr Verhalten in den ersten Stunden. Die wichtigste Regel: keine Aussage ohne Verteidiger. Schweigen darf Ihnen nie zum Nachteil ausgelegt werden.
Vorladung als Beschuldigter
Sie müssen bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. Der Verteidiger nimmt zuerst Akteneinsicht — erst dann wird über eine Einlassung entschieden. Frühzeitige Verteidigung verhindert oft die Anklage.
Strafbefehl — die stille Verurteilung
Ein Strafbefehl wirkt wie ein Urteil, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Gerade Einträge ins Führungszeugnis lassen sich hier oft noch abwenden.
Hausdurchsuchung
Ruhe bewahren, Beschluss zeigen lassen, nichts freiwillig herausgeben und keine Angaben machen — aber Widerstand vermeiden. Sofort den Verteidiger anrufen; die Durchsuchung selbst können Sie nicht verhindern, ihre Verwertung oft schon.
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