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Die häufigsten Anliegen

Womit kommen Mandanten im Sozialrecht?

Ratgeber Sozialrecht

Was Sie jetzt wissen sollten.

Bürgergeld gekürzt, Rente abgelehnt, Pflegegrad zu niedrig, Krankenkasse zahlt nicht — im Sozialrecht stehen Sie einer Behörde gegenüber, die ihre eigenen Bescheide prüft. Die gute Nachricht: Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind gerichtskostenfrei, und ein großer Teil der Bescheide wird auf Widerspruch hin korrigiert. Die schlechte: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat ab Zugang.

Der Widerspruch — Ihr wichtigstes Recht

Jeder Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten; fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich eingehen — eine kurze Begründung genügt zunächst, Details können nachgereicht werden. Verlangen Sie parallel Akteneinsicht: Gutachten und Vermerke zeigen, wo die Behörde angreifbar ist.

Erwerbsminderung, Pflegegrad, GdB: Es geht ums Gutachten

Diese Verfahren werden fast immer über medizinische Gutachten entschieden. Reichen Sie Befunde Ihrer behandelnden Ärzte vollständig ein und schildern Sie den Alltag ehrlich — nicht den besten Tag, sondern den typischen. Ein Anwalt erkennt, ob das Gutachten fachlich angreifbar ist, und beantragt notfalls ein Gutachten nach § 109 SGG bei einem Arzt Ihres Vertrauens.

Kosten: Sozialgericht ist gerichtskostenfrei

Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei; bei geringem Einkommen deckt Prozesskostenhilfe den Anwalt. Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten zudem einen Sozialrechts-Baustein.

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Häufige Fragen

Sozialrecht: kurz beantwortet.

Die Monatsfrist läuft fast ab — was tun?
Widerspruch sofort formlos einlegen („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein") — das wahrt die Frist. Die Begründung darf nachgereicht werden.
Muss ich die Kürzung während des Widerspruchs hinnehmen?
Nicht immer — der Widerspruch hat je nach Leistung aufschiebende Wirkung, und in dringenden Fällen hilft ein Eilantrag beim Sozialgericht, gerade bei existenzsichernden Leistungen.
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