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Reiserecht · bis 600 € Entschädigung

Flug verspätet oder annulliert — bis 600 € pro Person

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Die EU-Fluggastrechteverordnung ist eines der schärfsten Verbraucherrechte: Ab 3 Stunden Verspätung am Zielort stehen Ihnen 250–600 € Entschädigung zu — pro Person, unabhängig vom Ticketpreis, auch bei Pauschalreisen. Airlines mauern trotzdem gern mit „außergewöhnlichen Umständen". Oft zu Unrecht.

Ihre Ansprüche im Überblick

250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km, 600 € darüber. Dazu: Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel) ab 2 Stunden Wartezeit, Erstattung oder Ersatzbeförderung bei Annullierung, und bei Ankunft-Verspätung über 3 Stunden die Ausgleichszahlung. Anspruchsgegner ist die ausführende Airline.

„Außergewöhnliche Umstände" — die Standard-Ausrede

Technische Defekte sind in aller Regel KEIN außergewöhnlicher Umstand (EuGH), wilde Streiks des eigenen Personals meist auch nicht. Wetter und Fluglotsenstreik können einer sein. Die Beweislast liegt bei der Airline — lassen Sie sich nicht abwimmeln.

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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Checkliste
Buchungsbestätigung / Ticket
Verspätungsdauer am Ziel (Screenshot)
Schriftverkehr mit der Airline
Belege für Verpflegung/Hotel

Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie

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    Wie groß war die Verspätung am Ziel? Ab 3 Stunden Verspätung gibt es je nach Strecke 250–600 € (EU-Fluggastrechte).
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Häufige Fragen zu: Flug verspätet / annulliert

Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
In Deutschland 3 Jahre (Verjährung zum Jahresende) — auch der Flug aus dem vorletzten Sommer kann sich noch lohnen.

Rechtstipps von Anwälten zum Reiserecht

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