Die EU-Fluggastrechteverordnung ist eines der schärfsten Verbraucherrechte: Ab 3 Stunden Verspätung am Zielort stehen Ihnen 250–600 € Entschädigung zu — pro Person, unabhängig vom Ticketpreis, auch bei Pauschalreisen. Airlines mauern trotzdem gern mit „außergewöhnlichen Umständen". Oft zu Unrecht.
Ihre Ansprüche im Überblick
250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km, 600 € darüber. Dazu: Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel) ab 2 Stunden Wartezeit, Erstattung oder Ersatzbeförderung bei Annullierung, und bei Ankunft-Verspätung über 3 Stunden die Ausgleichszahlung. Anspruchsgegner ist die ausführende Airline.
„Außergewöhnliche Umstände" — die Standard-Ausrede
Technische Defekte sind in aller Regel KEIN außergewöhnlicher Umstand (EuGH), wilde Streiks des eigenen Personals meist auch nicht. Wetter und Fluglotsenstreik können einer sein. Die Beweislast liegt bei der Airline — lassen Sie sich nicht abwimmeln.
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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
- 1Wie groß war die Verspätung am Ziel? Ab 3 Stunden Verspätung gibt es je nach Strecke 250–600 € (EU-Fluggastrechte).
Häufige Fragen zu: Flug verspätet / annulliert
Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
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