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Die häufigsten Anliegen

Womit kommen Mandanten im Reiserecht?

Ratgeber Reiserecht

Was Sie jetzt wissen sollten.

Verspätete Flüge, verschimmelte Hotelzimmer, gestrichene Kreuzfahrten oder Gepäck, das nie ankam: Das Reiserecht ist verbraucherfreundlicher, als Airlines und Veranstalter es darstellen. Allein die EU-Fluggastrechte sichern bis zu 600 € pro Person — unabhängig vom Ticketpreis. Entscheidend ist fast immer: vor Ort dokumentieren und Fristen wahren.

Pauschalreise: Mängel mindern den Preis

Baulärm, anderes Hotel, ausgefallene Leistungen: Mängel müssen Sie vor Ort der Reiseleitung anzeigen und Abhilfe verlangen — sonst verlieren Sie Minderungsansprüche. Danach: Fotos, Zeugen, Mängelprotokoll. Bei erheblichen Mängeln kommen Kündigung und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit hinzu.

Flugprobleme: die 250–600-€-Ansprüche

Ab 3 Stunden Verspätung am Ziel, bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder bei Überbuchung greift die EU-Verordnung — technische Defekte entschuldigen die Airline in aller Regel nicht. Dazu kommen Betreuungsleistungen und die Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten; Belege aufheben.

Stornieren — und Stornokosten abwehren

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit zurücktreten, gegen angemessene (nicht beliebige!) Stornopauschalen. Bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort ist der Rücktritt kostenfrei. Überhöhte Stornorechnungen lassen sich oft deutlich reduzieren.

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Häufige Fragen

Reiserecht: kurz beantwortet.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
Fluggastrechte verjähren in Deutschland in 3 Jahren zum Jahresende, Pauschalreise-Ansprüche in 2 Jahren — auch der Vorjahres-Urlaub kann sich noch lohnen.
Die Airline bietet einen Gutschein — annehmen?
Sie haben Anspruch auf Geld. Ein Gutschein bindet nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung — und ist meist das schlechtere Geschäft.
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