Ratgeber Reiserecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Verspätete Flüge, verschimmelte Hotelzimmer, gestrichene Kreuzfahrten oder Gepäck, das nie ankam: Das Reiserecht ist verbraucherfreundlicher, als Airlines und Veranstalter es darstellen. Allein die EU-Fluggastrechte sichern bis zu 600 € pro Person — unabhängig vom Ticketpreis. Entscheidend ist fast immer: vor Ort dokumentieren und Fristen wahren.
Pauschalreise: Mängel mindern den Preis
Baulärm, anderes Hotel, ausgefallene Leistungen: Mängel müssen Sie vor Ort der Reiseleitung anzeigen und Abhilfe verlangen — sonst verlieren Sie Minderungsansprüche. Danach: Fotos, Zeugen, Mängelprotokoll. Bei erheblichen Mängeln kommen Kündigung und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit hinzu.
Flugprobleme: die 250–600-€-Ansprüche
Ab 3 Stunden Verspätung am Ziel, bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder bei Überbuchung greift die EU-Verordnung — technische Defekte entschuldigen die Airline in aller Regel nicht. Dazu kommen Betreuungsleistungen und die Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten; Belege aufheben.
Stornieren — und Stornokosten abwehren
Vor Reisebeginn können Sie jederzeit zurücktreten, gegen angemessene (nicht beliebige!) Stornopauschalen. Bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort ist der Rücktritt kostenfrei. Überhöhte Stornorechnungen lassen sich oft deutlich reduzieren.
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