Schätzungen zufolge ist etwa jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft: falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Posten (Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren), fehlende Belege. Wer eine hohe Nachzahlung einfach überweist, verschenkt oft dreistellige Beträge — dabei sind die Spielregeln klar.
Die Fristen auf beiden Seiten
Der Vermieter muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen — danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Sie selbst haben ab Zugang 12 Monate für Einwendungen. Nachzahlungen sollten Sie „unter Vorbehalt" leisten, wenn die Prüfung noch läuft.
Was nicht auf Sie umgelegt werden darf
Instandhaltung und Reparaturen, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Leerstandskosten des Vermieters, nicht vereinbarte Positionen. Sie haben ein Recht auf Belegeinsicht — nutzen Sie es, bevor Sie zahlen.
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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
- 1Sollen Sie nachzahlen? Einwendungen sind bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung möglich.
Häufige Fragen zu: Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung kam nach über einem Jahr — muss ich nachzahlen?
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