Wohnraum ist besonders geschützt: Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse — meist Eigenbedarf — und muss Form, Fristen und Begründung exakt einhalten. Viele Eigenbedarfskündigungen scheitern, weil der Bedarf vorgeschoben, die Person nicht benannt oder die Alternative verschwiegen wurde. Und selbst bei wirksamer Kündigung schützt Sie unter Umständen die Sozialklausel.
Eigenbedarf — die Angriffspunkte
Der Vermieter muss konkret benennen, wer einziehen soll und warum. Vorgeschobener Eigenbedarf (die Wohnung wird später teuer weitervermietet) macht schadensersatzpflichtig. Steht eine vergleichbare freie Wohnung im Haus zur Verfügung, muss er sie anbieten.
Widerspruch nach der Sozialklausel
Bedeutet der Umzug eine besondere Härte (Alter, Krankheit, Schwangerschaft, lange Mietdauer, fehlender Ersatzwohnraum), können Sie der Kündigung widersprechen — schriftlich, spätestens 2 Monate vor dem Beendigungstermin. Dann entscheidet im Streit das Gericht über eine Fortsetzung.
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstands gilt: Vollständige Nachzahlung innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage heilt die fristlose Kündigung (einmal in 2 Jahren) — die oft mitausgesprochene ordentliche Kündigung aber nicht automatisch. Schnelle Beratung ist hier bares Geld wert.
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Häufige Fragen zu: Kündigung vom Vermieter
Muss ich nach der Kündigung sofort ausziehen?
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