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Nicht jede Mieterhöhung ist wirksam — im Gegenteil: Formfehler sind die Regel. Der Vermieter braucht eine Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten), muss Kappungsgrenzen einhalten und Wartezeiten beachten. Ihre Zustimmung ist keine Formsache — sie ist Ihre Entscheidung, und Sie haben Zeit dafür.

Die harten Grenzen

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal +20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze; in vielen Städten +15 %), frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung, und die aktuelle Miete muss 12 Monate unverändert bestanden haben. Modernisierungsumlagen folgen eigenen, ebenfalls gedeckelten Regeln (max. 8 %, Kappung 2–3 €/m²).

Ihre Überlegungsfrist

Sie müssen erst bis zum Ablauf des übernächsten Monats reagieren. Stimmen Sie nicht oder nur teilweise zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen — und trägt dabei das Risiko seiner eigenen Fehler. Zeit genug für eine anwaltliche Prüfung.

Gilt das auch in Ihrem Fall?
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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Erhöhungsschreiben
Mietvertrag
Letzte Erhöhung (Datum, Betrag)
Wohnfläche laut Vertrag

Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie

1 Liegt die Erhöhung schriftlich vor?
2 Um wie viel Prozent soll erhöht werden?
Mehr als 20 % in 3 Jahren (vielerorts 15 %) sind in der Regel unzulässig.
In 2 Minuten beantwortet — los geht’s

Häufige Fragen zu: Mieterhöhung erhalten

Ich habe schon zugestimmt — kann ich zurück?
Eine erteilte Zustimmung ist grundsätzlich bindend. Prüfen lohnt sich trotzdem: War die Erhöhung formell nichtig, kann die Zustimmung ins Leere gehen.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Erhöhungen?
Die Mietpreisbremse betrifft die Neuvermietung. Bei laufenden Verträgen gelten Vergleichsmiete und Kappungsgrenze — beides prüfbar.

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