Nicht jede Mieterhöhung ist wirksam — im Gegenteil: Formfehler sind die Regel. Der Vermieter braucht eine Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten), muss Kappungsgrenzen einhalten und Wartezeiten beachten. Ihre Zustimmung ist keine Formsache — sie ist Ihre Entscheidung, und Sie haben Zeit dafür.
Die harten Grenzen
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal +20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze; in vielen Städten +15 %), frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung, und die aktuelle Miete muss 12 Monate unverändert bestanden haben. Modernisierungsumlagen folgen eigenen, ebenfalls gedeckelten Regeln (max. 8 %, Kappung 2–3 €/m²).
Ihre Überlegungsfrist
Sie müssen erst bis zum Ablauf des übernächsten Monats reagieren. Stimmen Sie nicht oder nur teilweise zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen — und trägt dabei das Risiko seiner eigenen Fehler. Zeit genug für eine anwaltliche Prüfung.
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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
Mehr als 20 % in 3 Jahren (vielerorts 15 %) sind in der Regel unzulässig.
RA Marko Porath
Düsseldorf
RA Daniel Baumgärtner
Leipzig
RA Hans-Otto Döll
Darmstadt
RA Jan-Christoph Zettler
Mainz
RA Achim Böth
Frankfurt am Main
RA Christian Fiehl
Fürth
RA Stephan Weinges
Rostock
RA Nico Arfmann
Karlsruhe
RA Dip.jur. Robert Hermes
Solingen
RA Robert Erdrich
Bonn
RA Igor Posikow
Hamburg
RAin Yvonne Sergon
Schleife
RA Falk Gütter
Dresden
RA Martin Klein
Ansbach
RA Matthias Diethelm, LL.M.
Dortmund
RA Rechtsanwalt Torsten Wenger
Detmold
RAin Christina Palmberger
Köln
RA Karsten Krause
Wolfsburg
RA Florian Kress
München
RA Peter Hesse
Berlin
RA Sebastian Heller
Ludwigsburg
RA Leonard Bär
Frankfurt am Main
RA Dipl. Bw. Wolfgang Schiebel
Stuttgart
RA Karlheinz Roth
Hamburg