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Die häufigsten Anliegen

Womit kommen Mandanten im Medienrecht?

Ratgeber Medienrecht

Was Sie jetzt wissen sollten.

Falsche Tatsachenbehauptungen im Netz, ein vernichtender Presseartikel, geklaute Fotos oder eine 1-Sterne-Bewertung von jemandem, der nie Kunde war: Im Medien- und Persönlichkeitsrecht ist Zeit der kritischste Faktor — die einstweilige Verfügung ist meist nur rund einen Monat ab Kenntnis möglich, und jeder Tag online vergrößert den Schaden.

Ihre Ansprüche im Überblick

Unterlassung (auch im Eilverfahren), Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptungen, Berichtigung, Löschung aus Suchmaschinen, Auskunft über anonyme Verfasser und in schweren Fällen Geldentschädigung. Entscheidend ist die Abgrenzung: Falsche Tatsachen sind angreifbar, zulässige Meinungen grundsätzlich nicht — diese Grenze zieht die Rechtsprechung fein.

Negative Bewertungen: der Praxisfall Nr. 1

Portale müssen auf Rüge hin prüfen: Bestand überhaupt Kundenkontakt? Sind Tatsachen falsch? Mit dem richtigen Vorgehen (Prüfverfahren nach der BGH-Rechtsprechung) verschwinden unechte Bewertungen häufig ohne Prozess. Öffentlich antworten sollten Sie erst nach rechtlicher Einordnung.

Fotos, Videos, Urheberrecht

Wer fremde Bilder nutzt, schuldet Unterlassung und Lizenzschaden — wer eigene Bilder kopiert findet, kann beides fordern. Bei Personenfotos gilt: Veröffentlichung grundsätzlich nur mit Einwilligung. Screenshots mit Datum sichern die Beweise.

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Häufige Fragen

Medienrecht: kurz beantwortet.

Der Verfasser ist anonym — lohnt sich das trotzdem?
Ja: Der Anspruch richtet sich auch gegen Portal oder Host-Provider, und über Auskunftsverfahren lässt sich der Verfasser oft ermitteln.
Die Presse fragt an und setzt eine kurze Frist — antworten?
Nie unvorbereitet: Jede Äußerung kann zitiert werden. Anwaltlich klären, ob und was Sie erklären — manchmal verhindert eine präzise Stellungnahme die schlimmste Schlagzeile.
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