„Marken-Abmahnung erhalten" ist eines der häufigsten Anliegen im Markenrecht. Auf dieser Seite finden Sie den schnellsten Weg zur Lösung: Schildern Sie Ihren Fall in 2 Minuten über die kostenlose Fallannahme — Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung und wählen dann selbst, welche geprüfte Kanzlei aus Ihrer Region übernehmen soll.
Warum frühe Beratung bares Geld wert ist
Im Markenrecht entscheiden oft Fristen und die ersten Schritte über den Ausgang. Ein Anwalt ordnet Ihre Unterlagen ein, sichert Fristen und übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite — Sie machen keine vermeidbaren Fehler und verhandeln nie aus der schwächeren Position.
So läuft es auf rechtsanwalt.net
Anliegen anklicken oder Schreiben hochladen, wenige Rückfragen beantworten, kostenlose Ersteinschätzung lesen — und dann entscheiden SIE, ob und an welche Kanzlei Ihr Dossier exklusiv geht. Anonym bis zur Übergabe, ohne Adresshandel.
Kosten: transparent vor der Beauftragung
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung; viele Fälle deckt eine Rechtsschutzversicherung. Die Kanzlei nennt Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich binden.
2 Minuten Fallannahme — kostenlose Ersteinschätzung mit Fristen-Check. Jetzt prüfen lassen
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
- 1Welche Frist läuft?
RA Philipp Usadel
Aachen
RA Dr. Thomas Foerster
Langenberg
RAin Friederike Lemme
Berlin
RA Karsten Gulden
Mainz
RA Dipl Jur Mathias Martin
Karlsruhe
RA Jean Paul P. Bohne
Düsseldorf
RA Manuel Lauro
Kassel
RAin Kathrein Knetsch
Berlin
RA Nico Arfmann
Karlsruhe
RA Dr. Niels Ole Behder
Berlin
RA Andreas Erlenhardt, LL.M.
Düsseldorf
RAin Regine Filler
Göttingen
RA Jörn Tröber
Münster
RA Dipl.-Jur. Univ Markus Rebl
Regensburg
RA Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Trier
RAin MPA Tanja Fuß
Stuttgart
RAin Aydan Adel
Bonn
RA Tuna Firat
Frankfurt am Main
RA Detlef Kunath
Idstein
RA Matthias Lederer
Freising
RA Dr. Ulrich Höpfner
Fulda
RA Jean Gutschalk
Hannover
RA Heiko Platz
Aachen
RA Andreas Böhm
Berlin