rechtsanwalt.net
Start› Rechtsgebiete› Kaufrecht› Autokauf & Rückabwicklung

Kaufrecht · Mängel, Rücktritt, Minderung

Auto mit Mangel gekauft — Rücktritt, Minderung oder Reparatur?

Kostenlose Ersteinschätzung in 2 Minuten — Sie wählen selbst, welche geprüfte Kanzlei übernimmt.

So funktioniert’s

  1. 1
    Anliegen wählenRechtsgebiet anklicken oder Schreiben hochladen
  2. 2
    Fragen beantwortendauert etwa 2 Minuten
  3. 3
    Einschätzung erhaltenIhr Fall geht exklusiv an eine geprüfte Kanzlei

kostenlos · unverbindlich

Anwältinnen und Anwälte für Kaufrecht — persönlich für Sie da

RA Oktay Atas RA Oktay Atas Berlin RAin Dr. Katja Senkel RAin Dr. Katja Senkel Mühlhausen/Thüringen RA Dipl Jur Mathias Martin RA Dipl Jur Mathias Martin Karlsruhe RA Christian Stöbe RA Christian Stöbe Berlin RA Jochen Jahn RA Jochen Jahn Bayreuth RA Rechtsanwalt Torsten Wenger RA Rechtsanwalt Torsten Wenger Detmold RA Dr. Thomas Endemann RA Dr. Thomas Endemann Münster RA Dr. iur. Alexander Seidenberg RA Dr. iur. Alexander Seidenberg München RA Christoph Lattreuter RA Christoph Lattreuter Berlin RAin Sigrun von Hasseln-Grindel RAin Sigrun von Hasseln-Grindel Bad Saarow RAin Ruth May RAin Ruth May Neuss RA Detlef Kunath RA Detlef Kunath Idstein RA Jan Folko Terhaag RA Jan Folko Terhaag Köln RAin Aydan Adel RAin Aydan Adel Bonn RA Kolja Briel RA Kolja Briel Hamburg RA Daniel Moelle RA Daniel Moelle Jena RA Flöther & Wissing Rechtsanwälte, Erik Pfotenhauer RA Flöther & Wissing Rechtsanwälte, Erik Pfotenhauer Leipzig RA Holger Bernd RA Holger Bernd Duderstadt RAin Annette Wahl RAin Annette Wahl Siegburg RAin Kristin Seeliger RAin Kristin Seeliger Würzburg RA Philipp Rinklin RA Philipp Rinklin Freiburg RA Dip.jur. Robert Hermes RA Dip.jur. Robert Hermes Solingen RA Daniel Hesterberg RA Daniel Hesterberg Stuttgart RA Dr. Martin P. Heinzelmann RA Dr. Martin P. Heinzelmann Stuttgart

So funktioniert’s

In drei Schritten zur passenden Kanzlei.

  1. 1
    Anliegen wählen

    Rechtsgebiet anklicken oder Schreiben hochladen

    kostenlos
  2. 2
    Fragen beantworten

    dauert etwa 2 Minuten

    unverbindlich
  3. 3
    Einschätzung erhalten

    Ihr Fall geht exklusiv an eine geprüfte Kanzlei

    kostenlos

Fall schildern — kostenlos

Der Motor stottert nach drei Wochen, der Rost war beim Kauf überlackiert, im Serviceheft fehlen zwei Jahre: Beim Fahrzeugkauf entscheidet nicht nur, was kaputt ist, sondern wer verkauft hat und was Sie seither getan haben. Wer die Reihenfolge einhält — Mangel melden, Frist setzen, dann wählen — bekommt in der Regel sein Geld zurück oder einen Teil des Kaufpreises erstattet. Wer zuerst zur eigenen Werkstatt fährt, bleibt oft auf den Kosten sitzen.

Händler oder privat — der wichtigste Unterschied

Beim Kauf vom Händler ist ein Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam, und in den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Beim Privatkauf gilt „gekauft wie besichtigt" dagegen grundsätzlich — es sei denn, der Verkäufer hat etwas verschwiegen oder ausdrücklich zugesagt („unfallfrei", „scheckheftgepflegt"). Vorsicht bei „Verkauf im Kundenauftrag": Das ist häufig ein Händlergeschäft im privaten Gewand.

Erst Frist, dann Rücktritt

Der Verkäufer darf den Mangel zuerst selbst beseitigen. Deshalb: Mangel schriftlich anzeigen, Frist von rund zwei Wochen setzen, Zugang nachweisen. Erst wenn die Frist verstreicht, die Reparatur verweigert wird oder zweimal scheitert, stehen Rücktritt und Minderung offen. Bei arglistigem Verschweigen — Unfallschaden, gedrehter Tacho — ist die Frist entbehrlich.

Was Sie beim Rücktritt zurückbekommen

Den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer — nach einer festen Formel aus Kaufpreis, Laufleistung und erwarteter Restlaufleistung. Dazu kommen Kosten, die Sie im Vertrauen auf den Kauf hatten: Zulassung, Überführung, Gutachten. Wer zurückgeben will, sollte das Fahrzeug ab jetzt so wenig wie möglich bewegen.

Die Alternative: Minderung

Rechtfertigen die Reparaturkosten keinen Rücktritt — als Faustregel unter fünf Prozent des Kaufpreises — oder wollen Sie das Fahrzeug behalten, mindern Sie den Kaufpreis und fordern die Differenz zurück. Schadensersatz für Folgekosten kommt in beiden Fällen hinzu.

Gilt das auch in Ihrem Fall?
2 Minuten Fallannahme — kostenlose Ersteinschätzung mit Fristen-Check.
Jetzt prüfen lassen

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Checkliste
Kaufvertrag und Rechnung
Screenshot des Inserats
Schriftverkehr mit dem Verkäufer
Werkstattbericht oder Kostenvoranschlag
Kilometerstand bei Kauf und heute
Rechtsschutz-Police, falls vorhanden

Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie

  1. 1
    Von wem haben Sie gekauft? Beim Händler ist ein Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam.
  2. 2
    Worum geht es?
  3. 3
    Haben Sie dem Verkäufer eine Frist zur Reparatur gesetzt? Ohne Fristsetzung sind Rücktritt und Minderung in der Regel gesperrt.
In 2 Minuten beantwortet — los geht’s

Häufige Fragen zu: Autokauf & Rückabwicklung

Wie lange kann ich nach dem Kauf noch reklamieren?
Gesetzlich zwei Jahre ab Übergabe. Beim Gebrauchtwagen vom Händler kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein, aber nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten drei Jahre ab Kenntnis.
Ich habe schon reparieren lassen — ist alles verloren?
Nicht zwingend, aber schwieriger: Ohne vorherige Fristsetzung fehlt dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung, und der Kostenersatz entfällt meist. Ausnahmen gibt es bei Verweigerung oder Dringlichkeit. Belege und den ausgebauten Altteil unbedingt aufbewahren.
Was bringt der Autokauf-Check?
In zwei Minuten rechnet er aus Kaufpreis, Kilometerständen und Ihrem bisherigen Vorgehen aus, was realistisch drin ist: Nutzungsentschädigung, Rückzahlungsbetrag, Erheblichkeitsschwelle und alle Fristen — kostenlos, und mit allen Angaben direkt an eine Kanzlei Ihrer Wahl.
Autokauf & Rückabwicklung? Schildern Sie Ihr Anliegen — kostenlose Ersteinschätzung, exklusiv an die Kanzlei Ihrer Wahl. Fall schildern — kostenlos

Für Anwältinnen und Anwälte

Sie beraten im Kaufrecht?

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein — Mandanten suchen hier gezielt nach diesem Rechtsgebiet.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.