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Womit kommen Mandanten im Kaufrecht?

Ratgeber Kaufrecht

Was Sie jetzt wissen sollten.

Defekte Ware, verweigerter Widerruf, Inkasso für nie Bestelltes oder der Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Mängeln: Das Kaufrecht ist Alltagsrecht — und die Rechte der Käufer sind stärker, als Verkäufer gern behaupten. Zwei Jahre Gewährleistung sind Gesetz; im ersten Jahr wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag.

Gewährleistung: Ihre Rechte der Reihe nach

Bei Mängeln haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung — Reparatur oder Ersatz nach Ihrer Wahl. Scheitert das zweimal oder wird verweigert, können Sie mindern oder zurücktreten. „Keine Garantie" schließt die gesetzliche Gewährleistung nicht aus — gegenüber Verbrauchern kann der Händler sie gar nicht ausschließen.

Online-Kauf: 14 Tage Widerruf

Bei Fernabsatzverträgen können Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Grund widerrufen; fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf über ein Jahr. Der Verkäufer muss binnen 14 Tagen erstatten. Ausreden wie „nur Gutschrift" oder „Originalverpackung fehlt" sind fast immer unbeachtlich.

Gebrauchtwagen: der Klassiker

Beim Händlerkauf gilt mindestens ein Jahr Gewährleistung — „gekauft wie gesehen" hilft dem Händler nicht. Beim Privatkauf zählt, was zugesichert wurde; verschwiegene Unfälle begründen die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Sichern Sie Beweise: Kaufvertrag, Anzeige, Nachrichten.

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Häufige Fragen

Kaufrecht: kurz beantwortet.

Der Händler verweist auf den Hersteller — zu Recht?
Nein. Ihr Gewährleistungsanspruch richtet sich gegen den Verkäufer; die Herstellergarantie ist ein zusätzliches Recht, kein Ersatz.
Lohnt der Anwalt bei einem 300-€-Produkt?
Oft genügt ein anwaltliches Schreiben — dessen Kosten bei berechtigter Forderung als Verzugsschaden die Gegenseite trägt. Die Ersteinschätzung kostet ohnehin nichts.
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