Ratgeber Kaufrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Defekte Ware, verweigerter Widerruf, Inkasso für nie Bestelltes oder der Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Mängeln: Das Kaufrecht ist Alltagsrecht — und die Rechte der Käufer sind stärker, als Verkäufer gern behaupten. Zwei Jahre Gewährleistung sind Gesetz; im ersten Jahr wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
Gewährleistung: Ihre Rechte der Reihe nach
Bei Mängeln haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung — Reparatur oder Ersatz nach Ihrer Wahl. Scheitert das zweimal oder wird verweigert, können Sie mindern oder zurücktreten. „Keine Garantie" schließt die gesetzliche Gewährleistung nicht aus — gegenüber Verbrauchern kann der Händler sie gar nicht ausschließen.
Online-Kauf: 14 Tage Widerruf
Bei Fernabsatzverträgen können Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Grund widerrufen; fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf über ein Jahr. Der Verkäufer muss binnen 14 Tagen erstatten. Ausreden wie „nur Gutschrift" oder „Originalverpackung fehlt" sind fast immer unbeachtlich.
Gebrauchtwagen: der Klassiker
Beim Händlerkauf gilt mindestens ein Jahr Gewährleistung — „gekauft wie gesehen" hilft dem Händler nicht. Beim Privatkauf zählt, was zugesichert wurde; verschwiegene Unfälle begründen die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Sichern Sie Beweise: Kaufvertrag, Anzeige, Nachrichten.
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