Ratgeber IT-Recht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Abmahnung wegen Filesharing, gesperrtes Verkäuferkonto, geleakte Kundendaten oder ein IT-Projekt, das aus dem Ruder läuft: Das IT-Recht verbindet Urheber-, Vertrags- und Datenschutzrecht — und fast immer laufen kurze Fristen. Die wichtigste Regel bei Abmahnungen: Niemals die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben — sie bindet 30 Jahre.
Abmahnung erhalten: Ruhe bewahren, Frist notieren
Urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing, kopierte Fotos oder Texte) setzen meist Fristen von 1–2 Wochen. Ignorieren riskiert die einstweilige Verfügung, ungeprüftes Unterschreiben ein jahrzehntelanges Vertragsstrafen-Risiko. Der Mittelweg: modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis und mit reduzierter Zahlung — das ist anwaltliches Handwerk.
DSGVO: Auskunft, Löschung, Schadensersatz
Unternehmen müssen binnen eines Monats Auskunft über gespeicherte Daten geben (Art. 15 DSGVO). Nach Datenpannen kommen Schadensersatzansprüche in Betracht — der EuGH hat die Hürden zuletzt gesenkt. Unternehmen brauchen bei Beschwerden und Behördenanfragen schnelle, saubere Antworten, um Bußgelder zu vermeiden.
Gesperrte Accounts und Plattform-Ärger
Ob eBay, Amazon, PayPal oder Instagram: Plattformen sperren schnell und begründen wenig. Es bestehen aber vertragliche Ansprüche auf Begründung und oft auf Wiederherstellung — mit anwaltlichem Druck geht das meist deutlich schneller als über den Support.
IT-Projekte und Software-Verträge
Gescheiterte Software-Projekte scheitern selten an der Technik, sondern am Vertrag: unklare Leistungsbeschreibung, fehlende Abnahmeregeln, keine Change-Prozesse. Wer früh sauber gestaltet — oder bei Schieflage früh dokumentiert — sitzt am längeren Hebel.
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