Ratgeber Handelsrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Unter Kaufleuten gelten eigene, härtere Regeln: Wer eine mangelhafte Lieferung nicht unverzüglich rügt, verliert seine Gewährleistungsrechte komplett (§ 377 HGB). Wer als Handelsvertreter den Ausgleichsanspruch nicht binnen eines Jahres geltend macht, verliert ihn ersatzlos. Das Handelsrecht verzeiht keine Nachlässigkeit — belohnt aber gute Verträge und schnelles Handeln.
Die Rügepflicht des § 377 HGB
B2B-Käufer müssen Ware bei Ablieferung untersuchen und offene Mängel unverzüglich — je nach Branche binnen weniger Tage — rügen; versteckte Mängel sofort nach Entdeckung. Die Rüge muss konkret und nachweisbar sein. Verkäufer können sich gegen verspätete Rügen mit genau dieser Vorschrift verteidigen.
Handelsvertreter: Provision und Ausgleich
Nach Vertragsende steht dem Handelsvertreter für aufgebaute Kundenbeziehungen der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu — bis zu einer Jahresprovision, geltend zu machen innerhalb eines Jahres. Auch offene Provisionen und der Anspruch auf den Buchauszug sind häufige Streitpunkte, in denen sich anwaltlicher Druck schnell auszahlt.
AGB und Lieferverträge im B2B
Zwischen Unternehmen gilt größere Vertragsfreiheit — aber auch hier kippen überraschende Klauseln. Kollidierende AGB („battle of forms"), Haftungsbegrenzungen, Lieferzeiten und Eigentumsvorbehalt gehören professionell gestaltet, nicht aus dem Internet kopiert.
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