Ratgeber Erbrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Ein Erbfall bringt neben der Trauer harte Fristen: Die Ausschlagung ist nur 6 Wochen lang möglich, Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren. Ob Testament, Erbengemeinschaft oder Pflichtteil — im Erbrecht sichert frühe Beratung bares Geld.
Erbfall — die ersten Schritte
Prüfen Sie zuerst, ob Schulden den Nachlass übersteigen: Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis können Sie ausschlagen. Danach: Erbschein nur beantragen, wenn nötig — ein notarielles Testament ersetzt ihn oft.
Pflichtteil — enterbt ist nicht rechtlos
Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern erhalten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Der Auskunftsanspruch gegen die Erben (notarielles Nachlassverzeichnis) ist Ihr wichtigstes Werkzeug.
Testament richtig errichten
Eigenhändig heißt: komplett handschriftlich, mit Ort, Datum, Unterschrift. Unklare Formulierungen sind die häufigste Streitquelle — wer Immobilien, Patchwork-Familie oder Unternehmen vererbt, sollte anwaltlich gestalten.
Erbengemeinschaft: Blockade lösen
Mehrere Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen — ein einziger Blockierer legt alles lahm. Auskunftsansprüche, Teilauseinandersetzung oder der Verkauf des Erbteils sind die Auswege; die Teilungsversteigerung der Immobilie sollte das letzte Mittel sein, denn sie vernichtet regelmäßig Werte.
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