Ratgeber Ausländerrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Aufenthaltstitel, Visum, Familiennachzug, Asyl, Einbürgerung oder eine drohende Abschiebung — im Ausländer- und Aufenthaltsrecht hängt oft die gesamte Lebensplanung an kurzen Fristen und formalen Anträgen. Besonders kritisch: Gegen einen ablehnenden Asylbescheid des BAMF ist die Klagefrist häufig nur zwei Wochen, und bei drohender Abschiebung zählt jeder Tag. Ein Anwalt für Ausländerrecht sichert Fristen und Ansprüche.
Aufenthaltstitel: rechtzeitig verlängern
Den Verlängerungsantrag stellen Sie vor Ablauf Ihres Titels bei der Ausländerbehörde — sonst droht ein illegaler Aufenthalt mit schweren Folgen. Bei Ablehnung, Zweckwechsel (z. B. von Studium zu Arbeit) oder Auflagen lohnt sich anwaltliche Prüfung: Vieles ist verhandelbar oder angreifbar.
Familiennachzug und Visum
Ehegatten- und Kindernachzug, Arbeitsvisum, Blaue Karte EU oder Studium: Die Voraussetzungen (Sprachnachweis, Sicherung des Lebensunterhalts, Wohnraum) sind komplex und die Bearbeitung dauert. Gegen eine Visumsablehnung der Botschaft hilft die Remonstration oder die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Asyl: kurze Fristen bei Ablehnung
Nach der Anhörung entscheidet das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid — besonders bei „offensichtlich unbegründet" — ist die Klage oft nur innerhalb einer Woche bzw. zwei Wochen möglich, teils verbunden mit einem Eilantrag. Hier ist schnelle anwaltliche Hilfe entscheidend.
Einbürgerung und Abschiebungsschutz
Bei der Einbürgerung geht es um Fristen, Sprach- und Einkommensnachweise und die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit. Droht eine Ausweisung oder Abschiebung, verschafft der einstweilige Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht oft die nötige Zeit — Duldung, Härtefall und Bleiberecht sind zu prüfen.
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