rechtsanwalt.net
Start Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Schlussformel

Arbeitsrecht · Arbeitszeugnis

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis: Dank, Bedauern und die „weiterhin“-Falle

Die Schlussformel — Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden, gute Wünsche für die Zukunft — ist der emotionale Schlusspunkt des Zeugnisses. Rechtlich ist sie freiwillig: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche. Genau deshalb ist sie so aussagekräftig: Was der Arbeitgeber freiwillig schreibt — oder weglässt — liest jeder Personaler als sein ehrliches Urteil.

Die drei Bausteine einer vollwertigen Schlussformel

Eine Schlussformel der Bestnote enthält Dank für die Zusammenarbeit, ausdrückliches Bedauern über das Ausscheiden und Wünsche für die berufliche und private Zukunft. Jede Kürzung ist eine Abstufung: nur Zukunftswünsche ohne Dank und Bedauern wirken kühl, das völlige Fehlen der Schlussformel ist eines der deutlichsten Negativ-Signale, die ein Zeugnis senden kann.

Schlussformeln nach Noten

WirkungFormulierung
Sehr gutWir danken Herrn Muster für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
GutWir danken Herrn Muster für seine wertvolle Mitarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
BefriedigendWir danken Herrn Muster für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.
WarnsignalDie Schlussformel fehlt ganz — oder verzichtet auf Dank und Bedauern.

Ab Gesamtnote „befriedigend“ abwärts fällt die Schlussformel üblicherweise knapp aus — oder weg.

Die „weiterhin“-Falle

Ein einziges Wort entscheidet über die Logik der Wünsche: „Wir wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg“ bestätigt den bisherigen Erfolg. Fehlt „weiterhin“ („wir wünschen ihm viel Erfolg“), lässt sich das als Hinweis lesen, dass der Erfolg bisher ausblieb. Ebenso zweischneidig: Wünsche nur „für die Zukunft“ oder auffällige Betonung des Privaten („für den weiteren Lebensweg alles Gute“) ohne beruflichen Erfolgswunsch.

Was sagt Ihr Zeugnis wirklich?
Zeugnis hochladen — der kostenlose Sofort-Check zeigt Note, Geheimcodes und fehlende Bausteine in 60 Sekunden.
Kostenlos prüfen

Schlussformel und Gesamtnote müssen zusammenpassen

Personaler prüfen die Stimmigkeit: Ein Zeugnis mit Bestnote im Gesamturteil und dürrer Schlussformel widerspricht sich — die kühle Schlussformel gilt dann als das ehrlichere Signal. Umgekehrt macht eine überschwängliche Schlussformel ein mittelmäßiges Zeugnis nicht besser. Beim Berichtigungsverlangen sollte die Schlussformel deshalb immer mit angepasst werden.

Kein Anspruch — aber Verhandlungssache

Weil das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Dank und Bedauern verneint (Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11), lässt sich eine fehlende Schlussformel meist nicht einklagen. Durchsetzbar ist sie trotzdem oft: im Paket mit berechtigten Berichtigungswünschen, im Aufhebungsvertrag als ausdrückliche Zeugnisklausel — oder schlicht mit einem eigenen Formulierungsvorschlag, den der Arbeitgeber nur noch übernehmen muss.

Häufige Fragen

Kann ich eine Schlussformel mit Dank und Bedauern einklagen?
In aller Regel nein — das Bundesarbeitsgericht sieht darin keine geschuldete Zeugnisleistung. Verhandeln lässt sie sich trotzdem: als Teil eines Berichtigungspakets oder als Zeugnisklausel im Aufhebungsvertrag, in der der Wortlaut gleich mit festgelegt wird.
Was bedeutet es, wenn die Schlussformel ganz fehlt?
Es ist eines der stärksten Abwertungssignale der Zeugnissprache — Personaler lesen das Fehlen als bewusste Distanzierung. Prüfen Sie in dem Fall das gesamte Zeugnis besonders genau: Oft finden sich weitere versteckte Abwertungen.
Gehört eine Weiterempfehlung in die Schlussformel?
Sie ist kein Pflichtbestandteil, kommt aber in sehr guten Zeugnissen vor („Wir würden ihn jederzeit wieder einstellen“). Fordern können Sie sie nicht — anbieten können Sie sie im eigenen Entwurf, den viele Arbeitgeber unverändert übernehmen.

Weiterlesen zum Arbeitszeugnis

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.