Die Schlussformel — Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden, gute Wünsche für die Zukunft — ist der emotionale Schlusspunkt des Zeugnisses. Rechtlich ist sie freiwillig: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche. Genau deshalb ist sie so aussagekräftig: Was der Arbeitgeber freiwillig schreibt — oder weglässt — liest jeder Personaler als sein ehrliches Urteil.
Die drei Bausteine einer vollwertigen Schlussformel
Eine Schlussformel der Bestnote enthält Dank für die Zusammenarbeit, ausdrückliches Bedauern über das Ausscheiden und Wünsche für die berufliche und private Zukunft. Jede Kürzung ist eine Abstufung: nur Zukunftswünsche ohne Dank und Bedauern wirken kühl, das völlige Fehlen der Schlussformel ist eines der deutlichsten Negativ-Signale, die ein Zeugnis senden kann.
Schlussformeln nach Noten
| Wirkung | Formulierung |
|---|---|
| Sehr gut | Wir danken Herrn Muster für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg. |
| Gut | Wir danken Herrn Muster für seine wertvolle Mitarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg. |
| Befriedigend | Wir danken Herrn Muster für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute. |
| Warnsignal | Die Schlussformel fehlt ganz — oder verzichtet auf Dank und Bedauern. |
Ab Gesamtnote „befriedigend“ abwärts fällt die Schlussformel üblicherweise knapp aus — oder weg.
Die „weiterhin“-Falle
Ein einziges Wort entscheidet über die Logik der Wünsche: „Wir wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg“ bestätigt den bisherigen Erfolg. Fehlt „weiterhin“ („wir wünschen ihm viel Erfolg“), lässt sich das als Hinweis lesen, dass der Erfolg bisher ausblieb. Ebenso zweischneidig: Wünsche nur „für die Zukunft“ oder auffällige Betonung des Privaten („für den weiteren Lebensweg alles Gute“) ohne beruflichen Erfolgswunsch.
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Schlussformel und Gesamtnote müssen zusammenpassen
Personaler prüfen die Stimmigkeit: Ein Zeugnis mit Bestnote im Gesamturteil und dürrer Schlussformel widerspricht sich — die kühle Schlussformel gilt dann als das ehrlichere Signal. Umgekehrt macht eine überschwängliche Schlussformel ein mittelmäßiges Zeugnis nicht besser. Beim Berichtigungsverlangen sollte die Schlussformel deshalb immer mit angepasst werden.
Kein Anspruch — aber Verhandlungssache
Weil das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Dank und Bedauern verneint (Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11), lässt sich eine fehlende Schlussformel meist nicht einklagen. Durchsetzbar ist sie trotzdem oft: im Paket mit berechtigten Berichtigungswünschen, im Aufhebungsvertrag als ausdrückliche Zeugnisklausel — oder schlicht mit einem eigenen Formulierungsvorschlag, den der Arbeitgeber nur noch übernehmen muss.