Das einfache Arbeitszeugnis bestätigt ausschließlich Art und Dauer der Tätigkeit — ohne jede Bewertung von Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO). Es ist die Grundform des Zeugnisses, die jedem Arbeitnehmer bei Beendigung zusteht. So neutral es klingt, so zweischneidig ist es in der Praxis: In den richtigen Situationen ist es die sichere Wahl, nach mehrjähriger Beschäftigung wirkt es auf Personaler dagegen wie ein Alarmzeichen.
Was ein einfaches Zeugnis enthält — und was nicht
Enthalten sind Ihre Person, die Beschäftigungsdauer und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit, die so vollständig sein muss, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein Bild Ihrer Aufgaben machen kann. Nicht enthalten sind Noten, Beurteilungen des Verhaltens und eine Schlussformel mit Dank und Bedauern. Auch für das einfache Zeugnis gelten Wahrheitspflicht und Klarheitsgebot — versteckte Botschaften sind ebenso unzulässig wie im qualifizierten Zeugnis.
Wann das einfache Zeugnis die richtige Wahl ist
Sinnvoll ist es vor allem bei sehr kurzen Beschäftigungen, Aushilfs- und Nebenjobs ohne Bezug zur angestrebten Laufbahn — oder wenn absehbar ist, dass eine Beurteilung schlecht ausfallen würde: Ein neutrales einfaches Zeugnis kann dann besser sein als ein qualifiziertes mit Note vier. Diese Abwägung sollten Sie bewusst treffen, nicht der Arbeitgeber für Sie.
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Das Risiko: Schweigen wird gelesen
Nach mehreren Jahren im Job erwartet jeder Personaler ein qualifiziertes Zeugnis. Legen Sie nur ein einfaches vor, drängt sich die Frage auf, warum die Bewertung fehlt — die naheliegende Vermutung ist eine schlechte Beurteilung, die vermieden werden sollte. Prüfen Sie deshalb genau, ob das einfache Zeugnis in Ihrer Situation wirklich die bessere Wahl ist.
Vom einfachen zum qualifizierten Zeugnis wechseln
Haben Sie zunächst nur ein einfaches Zeugnis erhalten, können Sie das qualifizierte nachfordern, solange der Anspruch nicht verjährt oder durch Ausschlussfristen verfallen ist. Umgekehrt können Sie statt eines bereits erteilten qualifizierten Zeugnisses grundsätzlich auch ein einfaches verlangen, etwa wenn die Beurteilung nachteilig ausgefallen ist.