Eine Kündigung ist ein Schock — aber kein Urteil. Ein großer Teil aller Kündigungen ist rechtlich angreifbar: falsche Frist, fehlende Anhörung des Betriebsrats, keine Sozialauswahl. Entscheidend ist jetzt nur eines: die 3-Wochen-Frist. Nur wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingeht, bleiben alle Ihre Rechte erhalten — auch die Chance auf eine Abfindung.
Die 3-Wochen-Frist — Ihr wichtigster Hebel
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG) — also dem Tag, an dem sie in Ihrem Briefkasten lag, nicht dem Datum auf dem Papier. Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung fast immer als wirksam — selbst wenn sie fehlerhaft war. Deshalb: Zugangsdatum notieren, Umschlag aufheben, sofort handeln.
Gilt für Sie Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat. Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — und jeder dieser Gründe hat hohe Hürden. Auch ohne Kündigungsschutz sind Formfehler, falsche Fristen oder Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) häufige Angriffspunkte.
Abfindung: kein Automatismus, aber die Regel
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur selten. In der Praxis enden aber die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt, weil er das Prozessrisiko scheut. Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — je schwächer die Kündigung, desto mehr ist drin.
Arbeitslosengeld sichern
Melden Sie sich sofort arbeitsuchend (spätestens 3 Tage nach Kenntnis), sonst droht eine Sperrzeit. Unterschreiben Sie nichts vom Arbeitgeber — kein „Empfangsbekenntnis mit Verzichtsklausel", keinen Aufhebungsvertrag — bevor ein Anwalt es gesehen hat.
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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie
Ab dem Zugang läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
Nach 6 Monaten gilt in der Regel der gesetzliche Kündigungsschutz.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab mehr als 10 Mitarbeitern.
RA Marc Hammelstein
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