rechtsanwalt.net
Start Rechtsgebiete Arbeitsrecht Kündigung erhalten

Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht — persönlich für Sie da

RA Marc Hammelstein RA Marc Hammelstein Kempen RA Thomas Strack RA Thomas Strack Bonn RAin Simone Weber RAin Simone Weber München RA Hans-Joachim Sitz RA Hans-Joachim Sitz Oldenburg RA Dr. Wolfgang Gottwald RA Dr. Wolfgang Gottwald München RA Markus Jakubowski RA Markus Jakubowski Gelsenkirchen RA Dr. jur. Martin Bartmann RA Dr. jur. Martin Bartmann Regensburg RA Rechtsanwalt Raúl Siegert RA Rechtsanwalt Raúl Siegert Butzbach RA Frank Baranowski RA Frank Baranowski Siegen RA Tilman Lühring RA Tilman Lühring Achim RA Volker Köckritz RA Volker Köckritz Bremen RA Daniel Schwarz RA Daniel Schwarz Berlin RA Rechtsanwalt Tobias Stach RA Rechtsanwalt Tobias Stach Neuss RA Dr. Christian Müller RA Dr. Christian Müller Bühl RAin Martina U. Kaps RAin Martina U. Kaps Stuttgart RA Kemal Karaman RA Kemal Karaman Stuttgart RAin Cornelia Lehmer RAin Cornelia Lehmer Halle (Saale) RA Oliver Riedel RA Oliver Riedel Offenbach RAin Frauke Andresen RAin Frauke Andresen Landsberg am Lech RAin Martina Notthoff RAin Martina Notthoff Braunschweig RA Holger Rüttgen RA Holger Rüttgen Köln RA Alfred Hart RA Alfred Hart Magdeburg RAin Silvia Reinhard RAin Silvia Reinhard Leipzig RAin Cornelia Oster RAin Cornelia Oster Wiesloch

Eine Kündigung ist ein Schock — aber kein Urteil. Ein großer Teil aller Kündigungen ist rechtlich angreifbar: falsche Frist, fehlende Anhörung des Betriebsrats, keine Sozialauswahl. Entscheidend ist jetzt nur eines: die 3-Wochen-Frist. Nur wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingeht, bleiben alle Ihre Rechte erhalten — auch die Chance auf eine Abfindung.

Die 3-Wochen-Frist — Ihr wichtigster Hebel

Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG) — also dem Tag, an dem sie in Ihrem Briefkasten lag, nicht dem Datum auf dem Papier. Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung fast immer als wirksam — selbst wenn sie fehlerhaft war. Deshalb: Zugangsdatum notieren, Umschlag aufheben, sofort handeln.

Gilt für Sie Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat. Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — und jeder dieser Gründe hat hohe Hürden. Auch ohne Kündigungsschutz sind Formfehler, falsche Fristen oder Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) häufige Angriffspunkte.

Abfindung: kein Automatismus, aber die Regel

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur selten. In der Praxis enden aber die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt, weil er das Prozessrisiko scheut. Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — je schwächer die Kündigung, desto mehr ist drin.

Arbeitslosengeld sichern

Melden Sie sich sofort arbeitsuchend (spätestens 3 Tage nach Kenntnis), sonst droht eine Sperrzeit. Unterschreiben Sie nichts vom Arbeitgeber — kein „Empfangsbekenntnis mit Verzichtsklausel", keinen Aufhebungsvertrag — bevor ein Anwalt es gesehen hat.

Gilt das auch in Ihrem Fall?
2 Minuten Fallannahme — kostenlose Ersteinschätzung mit Fristen-Check.
Jetzt prüfen lassen

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Kündigungsschreiben + Umschlag
Arbeitsvertrag
Letzte 3 Gehaltsabrechnungen
Zugangsdatum (wann im Briefkasten?)
Rechtsschutz-Police, falls vorhanden

Diese Punkte klärt die Fallannahme für Sie

1 Wann haben Sie die Kündigung erhalten?
Ab dem Zugang läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
2 Wie lange sind Sie dort beschäftigt?
Nach 6 Monaten gilt in der Regel der gesetzliche Kündigungsschutz.
3 Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb ungefähr?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab mehr als 10 Mitarbeitern.
In 2 Minuten beantwortet — los geht’s

Häufige Fragen zu: Kündigung erhalten

Lohnt sich die Klage auch, wenn ich nicht zurück will?
Ja — die Kündigungsschutzklage ist in der Praxis der Weg zur Abfindung. Kaum ein Verfahren endet mit tatsächlicher Rückkehr; die meisten enden mit einem Vergleich gegen Zahlung.
Was kostet mich das?
Mit Arbeitsrechtsschutz: in der Regel nichts — die Versicherung deckt Anwalt und Gericht. Ohne: Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (meist 3 Bruttogehälter); die Kanzlei beziffert sie Ihnen vor der Beauftragung.
Die 3 Wochen sind fast um — geht noch was?
Ja, aber nur mit sofortigem Handeln: Die Klage kann auch am letzten Tag eingereicht werden. Nutzen Sie die Fallannahme jetzt — Ihr Dossier ist in Minuten bei einer Kanzlei.

Rechtstipps von Anwälten zum Arbeitsrecht

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.