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Was Sie jetzt wissen sollten.

Kündigung im Briefkasten, Abmahnung auf dem Tisch oder der Lohn bleibt aus — im Arbeitsrecht entscheidet oft eine einzige Frist über Ihre Ansprüche. Die wichtigste: Gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Lage, sichert Fristen und verhandelt über Abfindung, Zeugnis und offene Vergütung.

Kündigung erhalten — was jetzt zählt

Nichts unterschreiben, Zugangsdatum notieren, Frist prüfen: Die Kündigungsschutzklage ist nur 3 Wochen lang möglich (§ 4 KSchG). Ob das Kündigungsschutzgesetz greift, hängt von Betriebsgröße (mehr als 10 Mitarbeiter) und Beschäftigungsdauer (über 6 Monate) ab. Auch bei wirksamer Kündigung bleiben Ansprüche: Resturlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis.

Abfindung — wann und wie viel

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmen — in der Praxis ist die Abfindung Verhandlungssache im Kündigungsschutzverfahren. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; je schwächer die Kündigungsgründe, desto besser Ihre Position.

Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Eine Abmahnung müssen Sie nicht unterschreiben — eine Gegendarstellung gehört in die Personalakte. Beim Aufhebungsvertrag gilt: nie unter Zeitdruck unterschreiben. Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Kündigungsschutz aushebeln — vorher anwaltlich prüfen lassen.

Arbeitszeugnis und ausstehender Lohn

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis — versteckte Codes lassen sich korrigieren. Ausstehender Lohn verfällt oft durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen (häufig 3 Monate): schriftlich geltend machen, bevor es zu spät ist.

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Häufige Fragen

Arbeitsrecht: kurz beantwortet.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Streitwert — bei Kündigungen in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht übernimmt die Kosten meist vollständig; die Deckung klärt die Kanzlei für Sie.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Sehr oft: Viele Kündigungen sind formal oder sozial angreifbar. Selbst wenn Sie nicht zurückwollen, ist die Klage der übliche Weg zur Abfindung.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen — unterschreiben?
Nicht sofort. Lassen Sie Abfindungshöhe, Sperrzeit-Risiko und Zeugnisregelung prüfen — eine kurze anwaltliche Prüfung zahlt sich hier fast immer aus.
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