Rechtsanwalt Reinald Berchter
20355 Hamburg
Rechtstipps (2)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - was tun? Anspruch auf Abfindung?
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter stellt sich regelmäßig die Frage, wie hierauf sinnvollerweise zu reagieren ist. 1. Wird die Kündigung persönlich übergeben, wird sich der Arbeitgeber regelmäßig den Erhalt der Kündigung vom Arbeitnehmer quittieren lassen wollen. Der Arbeitnehmer sollte in diesem Fall lediglich den Erhalt der Kündigung bestätigen, indem er auf einer Kopie des Kündigungsschreibens notiert: "Erhalten am (Datum + Unterschrift)". Das Datum des Erhalts der Kündigung ist besonders wichtig, da das Kündigungsschreiben selbst unter einem früheren Tag ausgestellt worden sein kann und man sich nur innerhalb von drei... weiterlesen
Vorsicht: Grobe Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
Wer seinen Chef grob beleidig, ihn beispielsweise als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann eine solche Beleidigung des Geschäftsführers ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Urteil vom 24. Januar 2017 – 3 Sa 244/16 -). Bei groben Beleidigungen kann sich der Arbeitnehmer nicht auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. Sofern dem Ausspruch der groben Beleidigung ein heftiger Wortwechsel zwischen... weiterlesen
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