Detailprofil:
Beratungsgebiete von Rechtsanwalt Dominik Kunkel
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
www.kanzlei-kunkel.de | www.freispruch-strafrecht.de
Als Rechtsanwalt in München stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen im Zivilrecht und im Strafrecht und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Strafrecht
Sie sind ins Visier von Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft geraten? Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume wurden durchsucht oder es liegt bereits eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?
Jedes Zögern und jede unüberlegte Handlung gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Lage unwiederbringlich verschlechtern. Daher sollten Sie schnellstens einen qualifizierten Strafverteidiger beauftragen. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte entwickle ich die passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und vertrete Ihre Interessen effektiv gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke wahre ich Ihre Rechte in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem stehe ich auch Inhaftierten bei, wenn es um Themen wie eine Haftbeschwerde oder einen Hafturlaub geht.
Rechtsanwalt Kunkel kämpft als erfahrener Verteidiger in München und bundesweit für Sie: www.freispruch-strafrecht.de.
Jugendstrafrecht
Wird eine Straftat im Alter von 14 bis 17 Jahren begangen, findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Im Alter ab 18 bis unter 21 Jahren gilt man als Heranwachsender und das Jugendstrafrecht findet dann Anwendung, wenn der Täter nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung und seinen Umweltbedingungen einem Jugendlichen gleichzustellen ist oder es sich bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung wie Körperverletzung oder Diebstahl handelt. Ein guter Verteidiger wird das Gericht überzeugen, Jugendstrafrecht anzuwenden.
BTMG-Strafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht) – Drogendelikte
Ich vertrete seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten, denen der unerlaubte Vorwuf mit Betäubungsmitteln, also Drogen, vorgeworfen wird. Unter Strafe stellt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bspw. das unerlaubte Herstellen, Handel treiben, Ein- oder Ausführen, Erwerben, Veräußern oder schlicht auch den Besitz von Drogen. Darunter fallen sowohl natürliche Substanzen wie beispielsweise Cannabis, Kokain, Opium und Pilze, als auch künstlich hergestellte Substanzen wie z.B. Amphetamine, Ecstasy, Crystal, LSD, Heroin und Diazepam. Bei Bemessung der Strafe ist die Wirkstoffmenge bspw. an THC (Cannabis) und MDMA (Ecstasy). Oftmals droht der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperre zur Wiedererlangung des Führerscheins.
Sexualstrafrecht
Der Vorwurf von Sexualdelikten wie bspw. dem sexuellem Übergriff, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder der sexuellen Belästigung droht eine massive Beschädigung des guten Rufes des Beschuldigten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Sofern sich die Vorwürfe nicht abstreiten lassen, ist gerade im Sexualrecht eine möglichst geräuschlose Beendigung des Verfahrens oberstes Ziel. Hier bietet sich häufig die Möglichkeit einer Verständigung des Angeklagten mit Gericht und Staatsanwaltschaft an. Für die notwendigen Verhandlungen dieses „Deals” mit Gericht und Staatsanwalt – die hinter verschlossenen Türen und ohne Öffentlichkeit stattfinden – bedarf es viel Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl.
Sollten die Vorwürfe unberechtigt oder nicht beweisbar sein, werde ich mit Ihnen für die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch kämpfen.
Wirtschaftsstrafrecht
Unter Wirtschaftsstrafrecht oder Unternehmensstrafrecht versteht man Delikte, die in Verbindung mit einer unternehmerischen Betätigung stehen. Dies sind beispielsweise Betrug, Untreue, Geldwäsche, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Kapitalanlagebetrug, Diebstahl geistigen Eigentums, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Vorteilsannahme und -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Bankrott, Begünstigung, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.
Ziel im Wirtschaftsstrafrecht ist es, Schaden von Ihnen und Ihrem Unternehmen abzuwenden, möglichst ohne dass die Öffentlichkeit und Ihre Kunden davon etwas mitbekommen. Daher ist eine frühzeitige Abstimmung mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu empfehlen.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl wird von dem Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Hierzu reicht ein hinreichender Tatverdacht, keineswegs muss Ihre Schuld feststehen. Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich.
Gegen den Strafbefehl können und sollten Sie Einspruch einlegen. Ihr auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt wird sofort Akteneinsicht beantragen, um beurteilen zu können, ob man Ihnen die Straftat überhaupt nachweisen kann. Oft lässt sich die Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung oder ein Freispruch erreichen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann jederzeit ohne Nachteile auch zurückgenommen werden.
Verkehrsrecht & Verkehrsstrafrecht
Nach einem Verkehrsunfall prüfe ich Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – als Spezialist im Verkehrsrecht mache ich Ihren Schaden erfolgreich geltend.
Auch verteidige ich Sie gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht und Ihren Führerschein betrifft.
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