Rechtstipps (3)
Strafrechtliche Dimensionen von Pharmamarketing - Ist der Vertragsarzt Amtsträger oder Beauftragter der Krankenkassen?
Der 5. Strafsenat des BGH hat dem Großen Senat für Strafsachen jetzt ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte Amtsträger oder hilfsweise Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind. Im vorliegenden Fall geht es um Zuwendungen einer Pharmareferentin an Vertragsärzte. Die Ärzte erhielten Prämienzahlungen für sämtliche verordneten Medikamente des Pharmaunternehmens.
Bereits im Mai 2011 hat der 3. Strafsenat einen inhaltsgleichen Vorlagebeschluss erlassen. In dem zugrunde liegenden Fall hatten Vertragsärzte Hilfsmittel eines bestimmten Unternehmens zur häuslichen Anwendung verordnet. Im Gegenzug stellte der Unternehmer den Vertragsärzten... weiterlesen
SG Detmold: Die kontinuierliche Glukosemessung ist keine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode
Das Sozialgericht Detmold (S 5 KR 325/09) qualifizierte in einem Urteil vom 01.12.2010 die kontinuierliche Glukosemessung mit dem Freestyle Navigator nicht als eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode.
Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (Abkürzung CGM) wird mittels eines Sensors, der schmerzfrei im Unterhautfettgewebe platziert wird, alle fünf Minuten bzw. jede Minute der Glukosegehalt im Unterhautfettgewebe gemessen. Ein mit dem Sensor verbundener Transmitter gibt die Messwerte per Bluetooth an einen Empfänger weiter. Auf dem Display des Empfängers erscheint der gemessene Glukosewert und eine Verlaufskurve der letzten 24 Stunden. Außerdem kann... weiterlesen
G-BA verankert Grundsätze des Nikolausbeschlusses
Mit Beschluss vom 20.01.2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals die vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Nikolausbeschluss (1 BvR 347/98) aufgestellten Kriterien in die Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung und Methoden vertragsärztliche Versorgung sowie in seiner Verfahrensordnung verankert. Der G-BA hat klargestellt, dass die Grundsätze des Nikolausbeschlusses auch auf solche Methoden Anwendung finden, die vom G-BA bereits nach § 135 Abs. 1 oder § 137c SGB V ausgeschlossen wurden. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im Nikolausbeschluss hatte das Bundesverfassungsgericht... weiterlesen
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