Über die Kanzlei
ratio legis ist bereits seit 2005 durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf staatlich anerkannte Gütestelle. Damit sind wir staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB und staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
Bereits mit Eingang Ihres Güteantrags wird die Verjährung Ihres Anspruchs gehemmt. Wir geben Ihnen die Zeit für eine außergerichtliche Lösung und vermeiden unnötige und von Eile getriebene Klagen bei Gericht. Selbst wenn der Antragsgegner an dem Güteversuch nicht teilnehmen will, wird die Verjährung mindestens für 6 Monate gehemmt. Die durchschnittliche Verjährungshemmung beträgt zwischen 7 und 12 Monaten.
Der Güteantrag kann neben dem klassischen schriftlichen Weg auch per Fax, per eMail oder online über die Website gestellt werden. Wichtig, wenn nur wenig Zeit bis Fristablauf ist.
Kommt es am …