Über die Kanzlei
Wir beraten und verteidigen bundesweit Individualpersonen und Unternehmen in (fast) allen Verfahren des Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts.
Dabei unterstützen wir Unternehmen nicht erst, wenn Ermittlungsbehörden aktiv werden, sondern sorgen als Compliance Officer und Geldwäschebeauftragter proaktiv dafür, dass Haftungsrisiken gar nicht erst entstehen.
Schwerpunkte:
⚡Wirtschafts- & Steuerstrafrecht: Bundesweite Individualverteidigung und Unternehmensberatung in allen Stadien des Straf- und Bußgeldverfahrens.
⚡Interne Untersuchungen (Internal Investigations): Diskrete Aufklärung von Non-Compliance und kriminellem Verhalten im Unternehmen zur Schadensminimierung und Aufarbeitung.
⚡Compliance Management als Compliance Officer: Entwicklung, Implementierung und Auditierung maßgeschneiderter Compliance-Strukturen zur Absicherung von Geschäftsleitung und Unternehmen.
⚡Geldwäscheprävention (AML) als Geldwäschebeauftragter: Praxisnahe Beratung im Geldwäschegesetz (GwG), Risikoanalysen und Übernahme der Funktion als (externer) Geldwäschebeauftragter.
Rechtstipps dieser Kanzlei (3)
Neue BaFin-Regeln: So gelingt die Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz
Die Anforderungen an sog. Geldwäscheverpflichtete steigen weiter. Ende November 2025 haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht …
Dr. Amir Katanbafteh, LL.M.
Düsseldorf
Strafrecht
Steuerhinterziehung und Verjährung: Wann endet das Risiko wirklich?
Auch wenn eine Steuerstraftat strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden kann, darf das Finanzamt hinterzogene Steuern nebst Zinsen oft noch Jahre …
Dr. Amir Katanbafteh, LL.M.
Düsseldorf
Strafrecht
Warum eine frühe Verteidigung über Ihren Fall entscheidet
Im Strafrecht zählt jeder Tag. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser sind Ihre Chancen auf einen guten Ausgang. Am besten kontaktieren …
Dr. Amir Katanbafteh, LL.M.
Düsseldorf
Schwerpunkte
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Ich hatte einen Strafantrag gegen eine Wohneigentumsverwalterin wegen Untreue bzw. Betrug bei der Staatsanwaltschaft eingereicht aber die Staatsanwaltschaft wollte partout kein Ermittlungsverfahren einleiten. Einzige Möglichkeit war die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft. Für die Beschwerde beauftragte ich Herrn Katanbafteh und er hatte Erfolg: Das Ermittlungsverfahren wurde eröffnet.
Ich bin, was nachvollziehbar sein sollte, sehr zufrieden mit dem Ergebnis und natürlich von Herrn Katanbafteh.
Sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wider erwarten nicht zu einer …