Über die Kanzlei
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Andreas Mörcke hauptsächlich in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung tätig. Er berät und vertritt umfassend sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ein besonderer Akzent liegt auf dem öffentlichen Dienstrecht, ein weiterer Schwerpunkt auf dem kirchlichen Arbeitsrecht.
Auf dem Gebiet des allgemeinen Wirtschaftsrechts hat sich Andreas Mörcke auf das Handelsvertreterrecht spezialisiert.
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