Über die Kanzlei
Als besonderen Schwerpunkt seiner Berufsausübung hat Rechtsanwalt Sonneborn das Arbeitsrecht ausgewählt. Schon im Jahr 2005 wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als solcher vertritt er fast ausschließlich Arbeitnehmer und Führungskräfte und hat dabei umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt, die durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ausgebaut werden. Die Führung von Kündigungsschutzverfahren und außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen gehört zu seinen alltäglichen Aufgaben. Er setzt sich mit großem Engagement dafür ein, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz entweder behalten können oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wenigstens zu zufrieden stellenden finanziellen Konditionen erfolgt. Aber auch auf dem Gebiet des Mietrechts hat Rechtsanwalt Sonneborn schon hunderte von Fällen bearbeitet und auf diese …