Detailprofil:
Beratungsgebiete von Rechtsanwalt Harry Steiger
- Steuerrecht
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
Harry Steiger verfügt über eine 30-jährige anwaltliche Berufser- fahrung. Er hat mit renommierten Kollegen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie des Strafrechts zusammengearbeitet und genießt bundesweit das Vertrauen und Ansehen von Richtern, Staatsanwälten, Kollegen, Wirtschaftsprüfern und Unternehmens- beratern, die ihre Klienten bei ihm optimal beraten oder verteidigt wissen und ihn bereits im Rahmen vorbeugender Rechtsberatung und -gestaltung im Unternehmen hinzuziehen.
Er hat seine Kompetenz regelmäßig in Fortbildungen weiterentwi-
ckelt und verfügt über ein umfassendes anwaltliches Know-how. Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der zivilrechtlichen Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und mittelständischen Unterneh-
men, insbesondere in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen sowie im Forderungseinzug. Da-
rüber hinaus hat sich Harry Steiger einen Namen als Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen gemacht.
Harry Steiger ist auch Fachanwalt für Familienrecht. Im famlien-
und erbrechtlichen Bereich hat er neben der gerichtlichen Praxis wegen Scheidung, Unterhalt, Kindschaftsrecht u.Ä. einen Schwerpunkt in der vorsorgend gestaltenden Rechtsberatung, namentlich der Gestaltung von Eheverträgen und Unternehmenstestamenten, gesetzt.
Mitgliedschaften & Referenzen von Rechtsanwalt Harry Steiger
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