Detailprofil:
Beratungsgebiete von Rechtsanwalt Franz Linnartz
- Erbrecht
Nach meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe ich mich auf das Rechtsgebiet des Erbrechts spezilialiert. In Konsequenz dessen bin ich berechtigt, die qualifizierenden Bezeichnungen "Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen.
Neben der klassischen Anwaltstätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts nehme ich als Vorsitzender des "Vereins Fachanwälte für Erbrecht eV" Aufgaben wahr.
Ebenso bin in ich als Autor und Herausgeber auf dem Gebiet des Erbrechts dem Erbrecht verpflichtet.
Mitgliedschaften & Referenzen von Rechtsanwalt Franz Linnartz
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Praxiskommentar Erbrecht
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