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Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochenarbeitszeit
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Frank Geissler
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt eine für Transportunternehmer wegweisende Entscheidung dazu getroffen, ab wann bei einem Lkw-Fahrer zusätzlich Überstunden bezahlt werden müssen. Was war passiert? Ein Lkw-Fahrer war seit 1990 bei einem Transportunternehmer im Linienverkehr zu ei-ner Bruttomonatsvergütung von € 2.450,- beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag exis-tiert nicht. Mündlich hatten die Parteien vereinbart, dass der Fahrer die Arbeitsleistung schulde, die jeweils arbeitszeitrechtlich erlaubt sei. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Fahrer Beazahlung von insge-samt 713 Überstunden für den Zeitraum November 2006... weiterlesen
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