Rechtsanwalt Dr. Tigran Dabag LL.M.
44787 Bochum
Rechtstipps (11)
Verjährung
Sämtliche wechselseitigen Abwicklungsansprüche der Vertragsparteien nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses unterliegen der sechsmonatigen Verjährung des § 548 BGB. Dies ist eine Besonderheit des Mietrechts und wird vor dem Hintergrund der ansonsten deutlich längeren Verjährungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch häufig übersehen.
Diese Vorschrift erfasst alle Ersatzansprüche des Vermieters etwa aus vertragswidrigem Gebrauch oder der Verletzung der Obhutspflicht und dem Anspruch auf Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen bzw. dem Schadensersatz wegen deren Unterlassung, wie auch sämtliche Folgeregelungen.
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Mietrückstand
Mietrückstand
Der Mietrückstand ist einer der häufigsten Kündigungsgründe im Mietrecht.
Bereits bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten ist eine außerordentliche und fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB gerechtfertigt. Diese kann ohne Abmahnung erfolgen und ist sofort wirksam. Zu beachten ist jedoch, dass der Schuldnerverzug in Höhe von zwei Monatsmieten tatsächlich gegeben sein muss. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Mieter mit Gegenansprüchen aufrechnen kann.
Im Wohnraummietrecht gibt es eine Sonderregelung zu Gunsten des Mieters. Dieser hat die Möglichkeit die... weiterlesen
Mietminderung
Eine Wohnung wird wegen ihres speziellen Wohnwerts gemietet und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Wohnwert zu erhalten. Entsteht ein Mangel, der ihn verringert, dann ist die Miete automatisch solange gemindert, bis der ursprüngliche Wohnwert wiederhergestellt ist. Voraussetzung ist dabei immer, dass der Mieter den Mangel nicht schuldhaft selbst verursacht hat.
Nach dem Gesetz kann das Mietminderungsrecht ausgeschlossen sein, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsabschluss kannte und die Wohnung nicht unter Vorbehalt angenommen wurde oder der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit des Mieters unbekannt geblieben ist.
Kündigungsfristen
In Folge des neuen Mietrechts seit dem 01.09.2001 verkürzt sich die Kündigungsfrist für Mieter unabhängig von der Wohndauer gemäß § 573 c BGB auf drei Monate, wenn der Mietvertragsabschluss nach dem 01.09.2001 erfolgte und es sich nicht um einen Zeitmietvertrag handelt. Das gilt seit dem 01.06.2005 auch für Altmietverträge, die vor dem 01.09.2001 vereinbart wurden. Wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter niedergelegt ist, kann dieser sich auf die kurze Kündigungsfrist berufen.
Der Vermieter hingegen hat für die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum längere Kündigungsfristen zu beachten.... weiterlesen
Eigenbedarf
Ein Vermieter kann dem Mieter den Wohnraum kündigen und das Mietverhältnis beenden, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt.
Nach § 573 II Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dieser Kündigungsgrund wird allgemein als „Eigenbedarf“ bezeichnet.
Grundsätzlich ist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs zunächst auf die Interessenlage des Vermieters abzustellen, was sich bereits aus dem grundgesetzlich verbürgten... weiterlesen
Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Sie werden in der rechtlichen Beratungspraxis immer bedeutsamer. Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei verbrauchsabhängigen Betriebs- und Energiekosten, entwickeln sich die "Nebenkosten" immer mehr zur "zweiten Miete". Aus diesem Grunde kommt auch im Mietverhältnis der Behandlung der Nebenkosten ein gesteigertes Konfliktpotential zu.
Verjährung von Haftungsansprüchen
Steht ein ärztlicher Kunstfehler fest, so stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs und der Frage der Verjährung.
Aufgrund der Tatsache, dass dem Patienten meist erst nach Jahren bewusst wird, dass er fehlbehandelt wurde, kommt der Frage der Verjährung in einer Arzthaftungsangelegenheit entscheidende Bedeutung zu. Sie ist in den §§ 195 f. BGB geregelt.
Nach der Regelverjährungsfrist verjähren auch Arzthaftungsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden... weiterlesen
Schadenersatz
Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, kann man gegen den Arzt, der einem den Schaden zugefügt hat, Schadensersatz geltend machen.
Der Anspruch auf Schadensersatz gründet sich zum einen auf die Verletzung des Behandlungsvertrages, den man mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus abgeschlossen hat, zum anderen auf die sogenannte deliktische Haftung, nach der für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines Menschen Ersatz geleistet werden muss. Vertragliche und deliktische Haftung bestehen nebeneinander.
Der Schadensersatz lässt sich in einen materiellen und einen... weiterlesen
Behandlungsfehler
Der Behandlungsfehler wird definiert als jede ärztliche Maßnahme, die nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft die gebotene Sorgfalt vermissen lässt und damit unsachgemäß ist.
Dabei ist dem Arzt bereits ein Vorwurf zu machen, wenn er Behandlungsmethoden anwendet, die nicht mehr dem Stand des heutigen medizinischen Wissens entsprechen, was dem Arzt angesichts des rasanten medizinischen Fortschritts ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko überbürdet. Andererseits kann von ihm nicht verlangt werden, über jede aktuelle Entwicklung in der ärztlichen Forschung informiert zu sein beziehungsweise diese schon in die Praxis... weiterlesen
Aufklärungsfehler
Nach gefestigter Rechtsprechung kann auch der gebotene, fachgerecht ausgeführte ärztliche Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, wenn nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Dies basiert auf dem Umstand, dass sich der Erwachsene, zu freier Willensentschließung fähige Mensch aufgrund des grundgesetzlich verbürgten allgemeinen Selbstbestimmungsrechts selbst schädigen darf, indem er sich gegen eine medizinisch gebotene Behandlung entscheidet, selbst wenn dies mit Gefahr für Gesundheit oder Leben verbunden ist.
Als Ausfluss seines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit... weiterlesen
Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen ist die Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Die Einsicht in die Krankenakte sollte unverzüglich erfolgen.
Der Patient hat gegenüber dem Arzt und dem Krankenhaus grundsätzlich auch außerhalb eines Rechtsstreits den Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen betreffen. Ein rechtliches Interesse muss der Patient nicht darlegen. Dieses Recht steht übrigens auch den Erben verstorbener Patienten zu, sofern... weiterlesen
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