Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
88662 Überlingen am Bodensee
Rechtstipps (9)
Pflichtteil
Die übliche wechselseitige Erbeinsetzung von Eheleuten ("auf längstes Leben", "Berliner Testament") bedeutet, dass die Kinder beim Tod des ersten Elternteils von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Häufig wird hierbei nicht bedacht, dass den Kindern in diesem Fall das Recht zusteht, den Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend zu machen. Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf die Hälfte des Wertes des Erbteils, den die Kinder ohne Enterbung erhalten würden. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch die Kinder kann zum finanziellen Ruin des überlebenden Ehegatten führen, da es sich hierbei um einen Zahlungsanspruch handelt. Dies hat... weiterlesen
Gemeinschaftliches Testament
Ehegatten und die Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft haben auch die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dieses kann in öffentlicher Form vor einem Notar oder auch persönlich, d.h. handschriftlich abgefasst werden. Beide Testamentsarten sind gleichermaßen gültig. Wenn die handschriftliche Form gewählt wird, muss ein Ehegatte das Testament handschriftlich abfassen, mit Ort und Datum der Errichtung versehen und das Testament dann mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Der andere Ehegatte muss dieses Testament dann ebenfalls mit Ort und Datum der Errichtung versehen und ebenfalls handschriftlich... weiterlesen
"So bleibt das Vermögen in der Familie"
Wer in zweiter oder dritter Ehe verheiratet ist und kein Testament errichtet, läuft Gefahr, dass sein Vermögen nach seinem Tod an eine weitere Person vererbt wird. Diese unerwünschte Erbfolge kann durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft vermieden werden. Dadurch kann erreicht werden, dass nach dem Tod des Erblassers das Vermögen in der Familie verbleibt. Die Zahl der Personen, die zum zweiten oder dritten Mal heiraten und Kinder aus früheren Ehen hinterlassen, wächst. Ehepartner wollen sich in der Regel gegenseitig finanziell absichern, was über einen Ehevertrag und ein Testament oder einen Erbvertrag problemlos möglich ist. Sie wollen aber oft... weiterlesen
Erbrecht des Ehegatten und was sich bei einer Ehescheidung ändert
Bei Tod eines Ehegatten tritt die Erbfolge nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein, wenn der Verstorbene kein Testament errichtet hat. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt ein Ehegatte allein oder zusammen mit Verwandten. Für die Höhe des Erbteils des Ehegatten ist ausschlaggebend, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Hatten sie Gütertrennung vereinbart, erbt der überlebende Ehegatte mindestens 1/4 des Nachlasses, zusammen mit einem Kind die Hälfte und neben zwei Kindern 1/3. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister, beträgt der Erbteil des Ehegatten die Hälfte des Nachlasses. Leben die Ehegatten im... weiterlesen
Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände durch Vermächtnis
Durch Vermächtnis kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Personen zuweisen, ohne diese als Erbe einzusetzen. Ein Vermächtnis begründet für den Vermächtnisnehmer das Recht, vom Erben den vermachten Gegenstand zu fordern, er erwirbt diesen Gegenstand nicht unmittelbar mit dem Erbfall. Er erhält auch nicht die Rechtsstellung eines Erben oder Miterben, sondern ist nur Nachlassgläubiger. Durch das Vermächtnis kann auch angeordnet werden, dass z.B. an eine gemeinnützigen Vereinigung ein bestimmter Geldbetrag bezahlt werden müsse. Es kann zweckmäßig sein, gleichrangige gesetzliche Erben verschieden zu behandeln, indem die einen als Erben, die... weiterlesen
Vererben mit Sinn und Verstand
Wenn ein Mensch die Augen für immer schließt und stirbt, geht sein Vermögen auf den oder die Erben über. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Verstorbene, also der Erblasser, ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Wenn mehr als ein Erbe vorhanden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die sich dann einigen müssen oder vor Gericht. Aus meiner Praxis weiß ich, dass über die Folgen einer Erbschaft aufgrund gesetzlicher Erbfolge und die Auswirkungen einer Erbengemeinschaft, bei den juristischen Laien oft Unklarheiten bestehen. Diese Unklarheiten können dann dazu führen, dass das Vermögen nicht entsprechend dem letzten Willen des Erblassers vollzogen... weiterlesen
Absicherung der Enkel durch Anordnung einer Nacherbschaft
Vor- und Nacherbschaft kommen in Frage, wenn der Erblasser seine Enkel gut absichern möchte. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Kinder verheiratet sind oder in finanziellen Angelegenheiten leichtsinnig handeln, aber diese Kinder doch nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen. Würden die Kinder als gesetzliche oder testamentarische Erben den Nachlass erhalten, könnten sie nach Belieben schalten und walten. Die Enkel des Erblassers würden dann möglicherweise vom Nachlass ihres Großvaters nichts mehr sehen. Ein verheiratetes Kind, das vor dem Ehepartner verstirbt, würde diesem in gesetzlicher Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte seines... weiterlesen
Das privatschriftliche Testament
In einem Testament kann der Erblasser allein bestimmen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Grundvoraussetzung der Testamentserrichtung ist die Testierfähigkeit. Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht mehr errichten. Die Frage der Testierfähigkeit kann im Zweifel zu Problemen führen. Das Testament kann in öffentlicher Form vor einem Notar oder privatschriftlich durch eigenhändig geschriebene Erklärung errichtet werden.... weiterlesen
Aufhebung und Abänderung von Testamenten
Es kommt häufig vor, dass testamentarische Verfügungen aufgehoben oder abgeändert werden sollen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele: Der Bedachte ist zwischenzeitlich verstorben, Lebensumstände in der Person des Bedachten oder des Erblassers haben sich geändert oder ganz einfach, der Erblasser glaubt, eine bessere Lösung für die Verteilung seines Nachlasses gefunden zu haben. Die Aufhebung und Änderung eines Testamentes ist jederzeit möglich. Am Einfachsten und Sichersten geschieht dies, indem das Testament vernichtet und erneut in der erforderlichen Form geschrieben wird. Es ist aber auch möglich, das Testament bestehen zu lassen und in einem... weiterlesen
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