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Rechtsanwältin Daniela Maier
Fachanwältin für Familienrecht
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90402 Nürnberg
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Thema: Vollstreckung ausländischer Bußgeldentscheidungen in Deutschland
Veröffentlicht von: Rechtsanwältin Daniela Maier
Vollstreckung ausländischer Bußgeldentscheidungen in Deutschland:
Bislang konnten Geldsanktionen aus im europäischen Ausland begangenen Verkehrsverstößen in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen, nicht vollstreckt werden.
Zum 01.10.2010 soll nunmehr der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen aus Verkehrsverstößen im EU-Ausland in Deutschland umgesetzt werden.
Ab diesem Zeitpunkt können in Deutschland Geldsanktionen aus Verkehrsverstößen, die im EU-Ausland begangen wurden, ab einem Betrag von mindestens 70,00 € vollstreckt werden.
Das Bundesamt für Justiz... weiterlesen
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