Detailprofil:
Beratungsgebiete von Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel
- Ausländer- und Asylrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Familienrecht, Aufenthaltsrecht, sowie das Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.
Insbesondere im Familienrecht, aber auch in den anderen Rechtsgebieten liegt ein Fokus auf der Bearbeitung von Fällen mit grenzüberschreitendem Charakter bzw. mit Auslandsbezug.
Der Inhaber der Kanzlei verfügt über eine 12-jährige Erfahrung in den obigen Rechtsgebieten und daher über die erforderliche Spezialisierung.
Bei einer Einzelkanzlei stehen der Mandant und seine Rechtsprobleme im absoluten Mittelpunkt. Hierzu zählt auch die weitestgehende Erreichbarkeit, sowohl telefonisch, per Mail oder persönlich. Sollte ich in einem Termin oder einer Besprechung sein, nimmt das Sekretariat Ihre Rückrufdaten und - sofern Sie dies wünschen - Ihr Anliegen auf und Sie erhalten kurzfristig einen Rückruf.
Telefonisch sind wir am besten zu unseren Kernzeiten von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr über das Festnetz zu erreichen. Darüber hinaus können Sie in dringenden Angelegenheiten auch die unter dem nachfolgenden Menüpunkt "RA Schmidt-Blümel" genannte Mobilfunknummer verwenden. Besprechungstermine sind auch noch nach 18.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch am Samstag möglich. In der Regel können wir Ihnen nach telefonischer Vereinbarung kurzfristig einen ersten Besprechungstermin anbieten.
Schwerpunkte:
Aufenthaltsrecht:
und hierbei u.a.: Einreisemöglichkeiten, Folgen unerlaubter Einreise, Familiennachzug, Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Erteilung von Arbeitsgenehmigungen über die Bundesagentur für Arbeit und weiteres Arbeitserlaubnisrecht, Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation, Vorgehen gegen eine - ggfls. geplante - Ausweisung, Befristung der Wirkungen einer bereits erfolgten Ausweisung. Erleichterte Aufenthaltstitel für nicht EU-Bürger aufgrund internationaler Abkommen z.B. für amerikanische, kanadische und türkische Staatsangehörige, sowie Angehörige der neuen Mitgliedsländer Bulgarien und Rumänien. Beratung zu den Neuerungen des Aufenthaltsgesetzes vom 01.08.2012: § 19 a AufenthG: Aufenthalt mit "blauer Karte EU", sowie Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte.
Staatsangehörigkeitsrecht bzw. Einbürgerung:
Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Probleme bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, insbesondere bei Angehörigen der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und aktuelle Fragen hinsichtlich der Bewohner aus dem Kosovo.
Familien- / Scheidungsrecht:
insbesondere: Folgen einer Trennung und damit verbundene Ansprüche, Berechnung und Geltendmachung von Ehegatten und Kindesunterhalt, Fragen in Zusammenhang mit dem Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Ehewohnung, auch ausländisches Scheidungsrecht, sofern die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes gegegeben ist.
Strafrecht:
z.B. Verhalten bei Erhalt einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. Möglichkeiten der Aufhebung oder Ausservollzugsetzung eines Haftbefehls ( bei Fahndungsauschreibung oder Untersuchungshaft ). Desweiteren: Einstellungsmöglichkeiten im aussergerichtlichen Strafverfahren, Vertretung in der Hauptverhandlung, Zeugenbeistand.
Mitgliedschaften & Referenzen von Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel
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