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Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig
Fachanwalt für Strafrecht
Paul-Lincke-Ufer 42-43
10999 Berlin
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030 - 695 03 880
Rechtstipps (1)
Das Schweigerecht im Strafverfahren
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig
Eine erfolgreiche Verteidigung hat zu
berücksichtigen, daß es Sache der Ermittlungsbehörden
und des Gerichts ist, dem Beschuldigten nachzuweisen, er
habe eine Straftat begangen. Es ist keineswegs so, daß der Beschuldigte
seine Unschuld beweisen muß.
In den meisten Fällen ist
es dringend angeraten, daß der Beschuldigte - zumindest
zu Beginn des Verfahrens - von seinem Schweigerecht gebraucht macht:
Verteidigung durch Schweigen.
Das Schweigen zu einem Vorwurf stellt kein Einräumen der Tat
dar und wird auch von der Ermittlungsbehörde... weiterlesen
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