Über die Kanzlei
Klaus Wille ist Rechtsanwalt und FACHANWALT für FAMILIENRECHT mit den Schwerpunkten Familien-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln zugelasen worden. Er vertritt Sie vor allen Amts,- Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Deutschland.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist Fachanwalt für Familienrecht. Außerdem ist er Dozent für das Unterhaltsrecht. Er ist Vertrauensanwalt des Vereins "ISUV e.V" (Interessenverband Unterhalt und Familenrecht)
Rechtsanwalt Wille bildet auch Rechtsreferendare aus und bietet Praktikumsstellen an