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Rechtsanwalt Dr. Bert Howald
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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70178 Stuttgart
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Tarifeinheitsgesetz auf dem Prüfstand - Bundesverfassungsgericht billigt Gesetz in wesentlichen Teilen
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Bert Howald
Der Präsidentensenat des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat) hat am 11.07.2017 seine Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz bekannt gegeben. Das Gericht hält den wesentlichen Teil der Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes für mit dem Grundgesetz vereinbar. Verfassungswidrig sei das Gesetz allerdings insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlten, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt würden. Der Gesetzgeber müsse insofern noch eingreifen. Bis zu einer Neuregelung dürfe ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn... weiterlesen
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