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Rechtsanwältin Annette Malottke
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hohenzollernstr. 85a
56068 Koblenz
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0261 88969 20
Rechtstipps (1)
1-€-Jobber: Erhalten Sie 'richtiges' Geld für richtige Arbeit!
Veröffentlicht von: Rechtsanwältin Annette Malottke
Bundessozialgericht begründet Erstattungsanspruch für 1-€-Job, der nicht im öffentlichen Interesse oder nicht zusätzlich war. 1-€-Jobber klagen ordentliche Vergütung für ihre Tätigkeit ein. Das Bundessozialgericht hat am 13. April 2011 entschieden, dass 1-€-Jobber, die zur einer Arbeitsgelegenheit herangezogen wurden, einen Erstattungsanspruch gegen das Jobcenter haben können. Voraussetzung ist, dass der 1-€-Job nicht zusätzlich und nicht im öffentlichen Interesse war. Der 1-Euro-Jobber kann vom Jobcenter die tarifliche Vergütung als öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch verlangen. Lediglich für die Zeit bezogene Sozialleistungen sind abzuziehen.... weiterlesen
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