Rechtsanwältin Alexandra Braun
35037 Marburg
Rechtstipps (2)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer - vermeintlich -betrunken am Steuer erwischt wurde, der muss mit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Strafprozessordnung (StPO) rechnen.
Die vorläufige Entziehung erfolgt durch einen Beschluss des zuständigen Gerichts. Die Vorschrift des § 111 a StPO dient dem Schutz der Allgemeinheit vor der Verkündung eines Urteils. Sie wird angeordnet, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis im Urteil wahrscheinlich ist. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bringt für den Betroffenen massive Nachteile mit sich. Oft droht z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes. Sie sollten sich daher so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt... weiterlesen
Vorladung bekommen - was nun
Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass gegen ihn wegen des Vorwurfs einer Straftat ermittelt wird. Vermutlich sogar Sie. Oft erfahren Sie davon erst, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen und aufgefordert werden, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
In diesem Fall sollten Sie unbedingt einige Grundregeln beachten:
1. Wenden Sie sich so früh wie möglich an einem Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig ist! Der Anwalt, der Ihr Testament erstellt hat oder Ihre Mietangelegenheiten regelt, wird Ihnen im Strafverfahren nicht von Nutzen sein. Auch wenn Sie Ihrem “Hausanwalt” vertrauen –... weiterlesen
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