Detailprofil:
Beratungsgebiete von Rechtsanwalt Achim Böth
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht
- Makler- und Immobilienrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt vor allem in den Gebieten Erbrecht, Miet- und Immobilienrecht, Straßenverkehrsrecht, Reiserecht sowie im sonstigen Zivilrecht, insbesondere auch im Zivilprozessrecht, für Sie tätig. Studium und Referendariat habe ich in Frankfurt a.M. absolviert und mit den Examensnoten vollbefriedigend (Prädikat) sowie befriedigend abgeschlossen.
Ich bin Mitglied
• im Deutschen Anwaltverein und in den dortigen Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Miet- und Immobilienrecht sowie Verkehrsrecht.
• Weiterhin im Frankfurter Anwaltsverein sowie in den Netzwerkverbindungen spezialisierter Kollegen www.anwalt-mietrecht.de und im VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V..
• Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V.
Die Beratung und Vertretung erfolgt u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Miet- und Immobilienrecht
Im Mietrecht bin ich beratend und vertretend auf Mieter- und Vermieterseite tätig. Allerdings vertrete ich auf Vermieterseite keine großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern nur Privatpersonen und kleinere Gesellschaften mit überschaubarem Mieterkreis.
Selbstverständlich werde ich auch im gewerblichen Mietrecht (betrifft Geschäftsräume) sowie im Pachtrecht für Sie tätig. Gerade aufgrund der Besonderheiten in diesem Bereich ist meines Erachtens anwaltliche Beratung schon bei der Erstellung und Überprüfung von Vertragsentwürfen sehr empfehlenswert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sie unter "Häufige Fragen" zum Gewerbemietrecht /Allgemeine Fragen oder Gewerbemietrecht / Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung
Ebenfalls werde ich gerne im Wohnungseigentumsrecht und im sonstigen Immobilienrecht für Sie tätig.
Beispielhafte Fragestellungen/Stichwörter zu diesem Rechtsgebiet:
Anfechtungsklage, Berliner Modell, Befristung, Beschlussanfechtung, Betriebskosten, Centermanagementkosten, Eigenbedarf, Eigentümerversammlung, Endrenovierungsklausel, Dach und Fach-Klausel, Formularklausel, Gebrauchsüberlassung, Gemeinschaftseigentum, Geschäftsraummiete, Gewerbemiete, Hausgeldabrechnung, Heilung der Kündigung, Immobilienkaufverträge, Individualvereinbarung, Instandhaltungspflicht, Instandsetzungspflicht, Kaution, Klagefrist, Kündigungsausschluss, Kündigungsfristen, Leasing, Mietbürgschaft, Mieterhöhung, Mieterinsolvenz, Mietminderung, Mietspiegel, Nachmieter, Pacht, Räumungsklage, Räumungsvollstreckung, Renovierungspflicht, Schimmelpilz, Schönheitsreparaturen, Schonfrist, Schriftformerfordernis, Sondereigentum, Sonderumlage, Summierungseffekt, Untermiete, Vermieterpfandrecht, Verwertungskündigung, Verlängerungsklausel, Verlängerungsoption, Verwaltungskosten, WEG, Wohngeldabrechnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Zahlungsverzug, Zeitmietvertrag.
- Straßenverkehrsrecht
- Verkehrsunfallrecht
Beispielhafte Fragestellungen/Stichwörter zu diesem Rechtsgebiet:
Abschleppkosten, Arbeitsunfall, Arztkosten, Behandlungskosten, Ehegattenprivileg, entgangener Gewinn, Erwerbsausfallschaden, Gewährleistung, Haushaltungsführungsschaden, Kfz-Kauf, Kraftfahrtversicherung, Mietwagen, Motorradunfall, Nutzungsausfall, Obliegenheitsverletzung, Radweg, Regress, Repräsentantenhaftung, Rotlicht, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Standgeld, Strafzettel, Unfall, Unfallversicherung, Verkehrszivilrecht, Versicherung, Vollkasko, Zebrastreifen, Zuzahlungen.
- Bußgeldrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht
- Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht handelt es sich meistens um infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen drohende Geldbußen, teilweise mit Fahrverbot sowie den entsprechenden Punkten in Flensburg.
- Im Verkehrsstrafrecht geht es häufig um Fälle von Unfallflucht und Alkohol- oder Drogenfahrten. Sofern es sich um Alkohol- oder Drogenfahrten handelt, kommt nahezu regelmäßig - und für die Betroffenen häufig überraschend - nach dem eigentlichen Abschluß des gerichtlichen Verfahrens die Führerscheinstelle wegen der Anordnung einer MPU ( „Idiotentest”) auf Sie zu. Auch deshalb sollte über frühzeitige anwaltliche Beauftragung versucht werden, eine ausnahmsweise richterliche Entscheidung über die Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit zu erreichen bzw. zumindest die Voraussetzungen für die frühzeitige Wiederlangung der Fahrerlaubnis zu schaffen.
Im Übrigen sollten Rechtssschutzversicherte und Vielfahrer keine Erledigung im Strafbefehlsverfahren akzeptieren. In dem Ihnen zugehenden Strafbefehl werden nämlich die daraus resultierenden Punkte/Einträge im Fahreignungsregister (FAER) noch nicht aufgeführt. Die dahingehende Mitteilung kommt dann - nicht mehr angreifbar - erst nach der Rechtskraft des Strafbefehls. Man könnte diesbezüglich also auch von der „Punktefalle Strafbefehl“ sprechen. Ihr Verteidiger kann (zumindest) das finanzielle „Ergebnis“ des Strafbefehls regelmäßig auch über den Versuch einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreichen. Dies dann mit dem günstigen Resultat, dass keine Einträge in das FAER erfolgen und Sie sich auch im Hinblick auf den zu erwartenden Regress Ihrer Kfz-Versicherung zumindest besser stellen. Zudem werden bei der Einstellung nach § 153a StPO - anders als im Strafbefehlsverfahren - selbst bei dem Vorwurf einer Vorsatztat die Verfahrenskosten grundsätzlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Beispielhafte Fragestellungen/Stichwörter zu diesem Rechtsgebiet:
Abstandsmessung, Augenblicksversagen, Brückenabstandsmessung, Bußgeldbescheid, Einseitensensor, Einspruch, ESO 3.0, Entziehung Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, Fahreignungsregister, Fahrerflucht, Fahrradunfall, Fahrverbot, Geldbuße, Geschwindigkeitsmessung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Lasermessung, Leivtec, Mindestabstand, Nachfahren, Piezomessung, Quotelung, Riegl, Rotlichtverstoß, Traffipax, Trunkenheitsfahrt, stationäre Messanlage, Unfallflucht, Verkehrszentralregister, Wiedereinsetzung.
Über die in den gleichen Räumlichkeiten tätigen Kollegen ist auch die Vertretung in weiteren Rechtsangelegenheiten möglich.
Weiteres können Sie auf meiner Homepage www. anwalt-boeth.de erfahren.
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