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Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe
(26.07.2010)
(Arbeitsrecht)
Neben der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ermöglicht sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann in Betracht, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Kündigung nur binnen zwei Wochen erfolgen kann.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Nach Ablauf dieser Frist kommt eine fristlose Kündigung nicht mehr in Betracht.
Autor: Rechtsanwalt Sven Siegrist, Schwetzingen
Rechtsanwälte Zipper & Collegen, Schwetzingen
http://www.arbeitsrecht-anwalt24.de
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