Autounfall - welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Diese Rechte haben Sie als Geschädigter nach einem Auto Unfall:
Circa 4 - 5 Mal knallt es in Deutschland pro Minute. Nach dem ersten Schrecken kommt es vor, dass der eigentlich Geschädigte sich derart falsch verhält, dass man ihm dieses Verhalten später negativ auslegt.
Sie sollten folgendes beachten:
- grundsätzlich steht es ihnen frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung des Schadens zu beauftragen. Dieser
bestimmt Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und die voraussichtliche Reparaturdauer
- die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Haftpflichtverischerung grundsätzlich zu erstatten
- beachten Sie, dass Sie die Kosten für den Sachverständigen nicht erstattet bekommen, wenn es sich um einen von vornherein
erkennbaren Bagatellschaden handelt (bis zu 750 EUR); dann reicht als Nachweis ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt
- Vorsicht ist geboten, wenn die Reparaturkosten voraussichtlich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen;
liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert und wird das Fahrzeug nach dem Auto Unfall und
der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter genutzt, dann werden die Kosten der Reparatur übernommen
- es ist auch möglich, auf Totalschadenbasis nach einem Auto Unfall abzurechnen, dann können Sie das Fahrzeug zu dem in
dem Gutachten ausgegebenen Restwert veräußern und erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand
- beachten Sie, dass Restwertangebote der Versicherung, so fern Sie vor dem Verkauf vorliegen, u. U. zu beachten sind
- wollen Sie einen Mietwagen für die Reparaturdauer anmieten, so beachten Sie die Unfallersatztarifproblematik; Sie können
nicht jedes beliebige Mietwagenangebot annehmen, nur weil Sie wissen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten trägt;
erfragen Sie nach dem Auto Unfall mindestens drei Verschiedene Angebote
- alle diese Punkte erläutert und regelt für Sie der Rechtsanwalt, dessen Kosten auch von der gegnerischen Versicherung zu
erstatten sind
Auto Unfall
Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, bei welchem ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft. Häufig kommen Unfälle im Straßenverkehr vor.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers möchte naturgemäß einen möglichst geringen Betrag auszahlen und ist nicht verpflichtet, den Geschädigten über seine Ansprüche aus dem Unfall aufzuklären. Wurde Sie in einen Unfall verwickelt, so stellen sich häufig folgende Fragen:
- Wie sichere ich die Beweise des Unfalls?
- Kann ich einen Sachverständigen beauftragen und wer kommt für diese Kosten auf?
- Wird jeder Unfallsachverständige anerkannt?
- Wer kommt für den entstandenen Unfallschaden am Fahrzeug auf?
- Kann ich auch Geld erhalten, ohne mein Fahrzeug reparieren zu lassen?
- Ist es ratsam, einen Mietwagen zu nehmen und muss dabei etas beachtet werden?
- Werden Schäden des Unfalls erstattet, die mit dem Unfall nicht im direkten
Zusammenhang stehen, wie z.B. Verdienstausfall, Rechtsanwaltskosten?
- Steht mir Schmezensgeld zu und wenn ja, in welcher Höhe?
- Was muss noch beachtet werden?
Wir helfen Ihnen bei einem Unfall sofort. Sie können uns direkt vom Unfallort anrufen und wir teilen Ihnen mit, wie Sie sich verhalten sollten. Wir sind bundesweit tätig. Ein persönlicher Termin muss nicht, kann aber erfolgen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des Abschleppunternehmens, der Auswahl eines Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens und bei der Auwahl der Reparaturwerkstatt. So fern Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen wollen, beraten wir Sie gerne. Ein persönlicher Beusch muss nicht erfolgen. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen die oben exemplarisch aufgeführten und weitere, darüber hinausgehende Fragen gerne.
Unter Wertminderung - merkantiler Minderwert - wird ein Wertverlust verstanden.
Wird ein Auto fachgerecht und technisch einwandfrei repariert, fällt dennoch in der Regel eine Wertminderung an. Diese Wertminderung begründet sich damit, dass bei Verkauf des Autos der unfallbedingte Schaden anzugeben ist. Die Wertminderung stellt mithin einen Ersatz für die durch den Unfall verloren gegangene Unfallfreiheit des Autos dar.
Für die Wertminderung kommt es mithin darauf an, inwieweit sich der Unfallschaden auf den Verkaufswert des Autos auswirkt. Die Wertminderung kommt nicht in Betracht, wenn das Auto aufgrund eines vorangegangenen Unfalls vorgeschädigt war. Ob eine Wertminderung auch bei Nutzfahrzeugen in Betracht kommt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu ist eine Einzelfallbetrachtung durch den Anwalt notwendig.
Eine Wertminderung kann auch bei Motorrädern geltend gemacht werden. Setzt der Gutachter die Wertminderung fest, so muss der Anwalt die die Wertminderung beeinflussenden Kriterien erkennen. Denn der Anwalt muss wissen, ob die Wertminderung berechtigt errechnet wurde. Hierbei stellen neben der Marktgängigkeit des Fahrzeugs, der Erheblichkeit des Eingriffs in das Fahrzeuggefüge auch Alter und Erhaltungszustand des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle. Ferner sollten dem Anwalt die unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung der Wertminderung bekannt sein. Haben Sie Fragen zur Wertminderung richten Sie diese bitte an uns. Wir erklären Ihnen, ob die Wertminderung richtig berechnet wurde oder ob Ihnen eine Wertminderung zusteht.
Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen vor Ort, um polizeiliche Maßnahmen und Tätigkeiten vorzunehmen, z. B. die Identitätsfeststellung (Personalienaustausch), Verkehrsmaßnahmen und Verständigungen aller Art (z. B. Verkehrsfunk oder Angehörige). Weitere Aufgaben und Tätigkeiten ergeben sich bei der Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten, der Unfallaufnahme und der statistischen Erfassung und Auswertung (örtliche Unfalluntersuchung). Geht eine Meldung über einen Verkehrsunfall bei der Rettungsleitstelle ein, wird in einigen Orten ein Abgleich mit den Polizeieinsätzen getätigt. Wenn noch kein Polizeieinsatz aufgebaut wird, geschieht dies aufgrund der Mitteilung der Rettungsleitstelle. Dies dient dem konsequenten Einschreiten gegen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Gefahren
Bei Verkehrsunfällen muss immer mit einer Vielzahl von Gefahren gerechnet werden. Diese bestehen zunächst im Straßenverkehr, welcher Einsatzkräfte gefährden kann. Zudem kommt es häufig zu Folgeunfällen, da Gaffer sich mehr auf den Unfall als den Verkehr konzentrieren. Eine gut sichtbare Verkehrssicherung in Form von Warnmaterial oder eines Blockfahrzeuges sollte zum Standard gehören. Auslaufende Betriebsstoffe führen zu glatten Fahrbahnen und Ölspuren. Schlägt der Tank leck, so dass Kraftstoff austritt, so kann sich dieser im Extremfall, z. B. durch den im Stromkreis des Fahrzeuges entstehende Funken oder Überhitzungen bei Kurzschlüssen, auch entzünden (aber nicht, wie vielfach angenommen, explodieren). Aus diesem Grund werden seit einiger Zeit Auftrennrelais im Bereich der Hauptverteilung eingesetzt, welche ähnlich wie Airbags bei Unfällen den Wagen automatisch stromfrei schalten. Scharfe Kanten und Glassplitter können zu erheblichen Schnittverletzungen führen. Nicht ausgelöste Airbags können – vor allem im Rahmen der Bergungsarbeiten der Feuerwehr – noch nachträglich ausgelöst werden und zu einer unberechenbaren Gefahr werden, aus diesem Grund setzen Bergungskräfte häufig einen Airbagschutz, der auch Oktopus genannt wird, ein.
Eine besondere Gefahr besteht beim Transport von Gefahrgütern, deren Fahrzeuge immer häufiger auf den Straßen unterwegs sind und die bei einem Unfall ihre Ladung verlieren können.
Unfallstatistik Deutschland
Im gesamten Jahr 2005 wurden in Deutschland 5361 (-8,2 %) Verkehrsteilnehmer getötet und 433.443 (-1,5 %) verletzt. Die Polizei registrierte gut 2,25 Millionen (-1.5 %) Straßenverkehrsunfälle, davon 330.000 Unfälle mit Personenschäden und 1,7 Millionen Unfälle mit Sachschäden. 2006 gab es nach vorläufigen Zahlen 5094 Todesopfer im Straßenverkehr. Die Zahl der Toten ging damit im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent zurück.
Die volkswirtschaftlichen Kosten von Verkehrsunfällen beliefen sich nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2005 auf 32,2 Milliarden Euro, dagegen waren es 2006 nur noch 30,9 Milliarden Euro, eine Tendenz, die sich nach den bislang vorliegenden Daten auch in den kommenden Jahren fortsetzen könnte. Weiterhin positiv ist die Tatsache, dass 2006 die Personenschäden mit 15,2 Milliarden Euro erstmals unter den Sachschäden (15,7 Milliarden Euro) lagen. Nach Ansicht der Automobilindustrie sei dieser positive Trend zu einem guten Teil auf die Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien wie z. B. das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) zurückzuführen. Der volkswirtschaftliche Schaden eines Unfalltoten beträgt nach EU-Berechnungen etwa eine Million Euro.
Einige Institutionen führen Unfallforschung durch. Dabei werden Verkehrsunfälle untersucht, um typische Ursachen und deren spezifische Folgen zu ermitteln.
Unfallstatistik Österreich
Laut Statistik Austria ereigneten sich im Jahr 2004 42.700 Verkehrsunfälle mit Personenschaden und insgesamt 55.900 verletzten Personen in Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr (2003) ergab sich ein leichter Rückgang der Unfallzahlen: Die Anzahl der Verkehrsunfälle sank um 1,8 % (-769), die der Verletzten ebenfalls um 1,8 % (-1024), sowie die der Toten um 5,7 % (-53).
Die Zahlen der Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten blieben mit 2835 Unfällen, (-0,2 %), 4017 verletzten Personen (-0,1 %) und 67 Toten (-20,2 %) im Vergleich zu 2003 (mit Ausnahme der Toten) nahezu auf demselben Niveau. 89 % der alkoholisierten, an Unfällen beteiligten Lenker waren Männer, der Frauenanteil steigt allerdings kontinuierlich an. Ebenfalls steigend ist der Anteil der alkoholisierten Jugendlichen, die in Verkehrsunfälle verwickelt wurden, vor allem in der Gruppe der 20- bis 24-jährigen.
31 % aller im Straßenverkehr Verletzen und 23 % aller Getöteten waren Jugendliche von 15-24 Jahren. Besonders gefährdet sind junge Leute kurz nach der Absolvierung des Führerscheins, sowohl für das Moped, als auch für den PKW.
Nur 56 % der getöteten PKW-Lenker und 47 % der getöteten Mitfahrer waren zum Unfallzeitpunkt angeschnallt, daraus ergibt sich ein siebenfach höheres Risiko für nicht angeschnallte PKW-Insassen, bei einem Verkehrsunfall zu sterben, als für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die angegurtet im Straßenverkehr unterwegs sind. det.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ratgeber Recht Kategorien
- Anlegerrecht
- Anwaltshaftung
- Arbeitsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Bankrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Beamtenrecht
- Ebay - Recht
- EDV Recht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Forderungseinzug
- Gebrauchs- und Geschmacksmuster
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Grundstücksrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Inkassorecht
- Insolvenzrecht
- Internationalesrecht
- Internetrecht
- IT - Recht
- Kapitalanlegerrecht
- Leasingrecht
- Makler- und Immobilienrecht
- Markenrecht
- Mediation
- Medizinrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnnungseigentumsrecht
- Musikrecht
- Öffentliches Recht
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Patentrecht
- Reiserecht
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Sonstiges
- Sozialrecht
- Sportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht
- Umweltrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Urheberrecht
- Urheberrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht und Kaufrecht
- Verwaltungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Zivilprozessrecht
- Zivilrecht


