Urmann + Collegen (U+C) und die Versteigerung von Forderungen - Deb Debcon GmbH / Witten

Aktuell werden verstärkt Schreiben der Debcon GmbH aus Witten versandt, die Forderungen von Rechteinhabern geltend macht.

Die Schreiben werden als letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung tituliert. Weiter wird eine mögliche Mitteilung an die Schufa in dem Schreiben angekündigt.

In der Regel werden mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Eine argumentative Auseinandersetzung mit den teilweise fragwürdigen Ansprüchen erfolgt nicht.

In der Sache ändert sich zunächst daran nichts, dass auch gegenüber dem Inkassounternehmen die Einwendungen geltend gemacht werden können, die zuvor der Kanzlei Urmann & Collegen mitgeteilt wurden.

Veröffentlich von:
RA Ingo Gravel LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt Ingo Gravel LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Familienrecht
Hochstraße 43, 60313 Frankfurt
Datum: 27.01.2012   Kategorie: Urheber- und Medienrecht

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