Nümann + Lang beweist Hartnäckigkeit und greift Filesharing Abmahnung nach 2 Jahren wieder auf
Der uns aktuell vorliegende Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie hartnäckig so manche Abmahnkanzlei hinter den Geldern der vermeintlichen Urheberrechtsverletzter her ist. Bereits im Jahr 2010 erhielt unser Mandant von den Anwälten aus Karlsruhe ein Abmahnschreiben, in dem ihm vorgeworfen wurde das Musikwerk „Evacuate The Dancefloor“ unerlaubt auf einer Internettauschbörse geteilt zu haben und dadurch die Urheberrechte der Herren Allan Eshuijis, Yann Peifer und Manuel Reuter verletzt zu haben.
Bereits damals forderten die gegnerischen Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 450,00. Unser Mandant reagierte darauf nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und beglich die Geldforderungen nicht. Die Rechtsanwälte Nümann + Lang schienen sich damit auch zufrieden zu geben. Bis vor kurzem – 2 Jahre nach der ersten Abmahnung – erneut ein Schreiben bei unserem Mandanten einging.
In dem zweiten Schreiben beziehen sich die gegnerischen Anwälte auf die Forderungen der ersten Abmahnung und erklären, dass sie die vor 2 Jahren abgegebene Unterlassungserklärung akzeptieren, die Forderung in Höhe von € 450,00 jedoch noch weiter bestehe und binnen 3 Wochen beglichen werden soll. Sie betonen dabei, dass dies die letzte Offerte eines derart günstigen Vergleichsangebotes sei und die Forderungen drastisch steigen würden, sollte das Angebot nicht von unserem Mandanten wahrgenommen werden. Von einem etwaigen Gerichtsverfahren könne dann nicht mehr abgesehen werden.
Eine derart späte erneute Reaktion der Abmahnkanzleien ist nicht unbedingt selten. In dem uns vorliegende Fall würde die Straftat Ende 2012 verjähren und der Anspruch auf Schadensersatz den Rechteinhabern verloren gehen. Deshalb versuchen die Kanzleien erneut –kurz vor dem Ende der Verjährungsfrist – die Geldforderungen geltend zu machen. In einem solchen Fall ist es durchaus ratsam sich Unterstützung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt zu holen. Dieser kann die Situation und das weitere Handeln der gegnerischen Partei besser einschätzen und die notwenigen Schritte zur Verteidigung einleiten. Er kann Ihnen Ihre Optionen, erklären und mit Ihnen gemeinsam erarbeiten, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, sollten Sie Unterstützung in einer derartigen Situation benötigen. Wir helfen Ihnen gerne und werden auch bundesweit für Sie im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes tätig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.rdp-law.de .
Ratgeber Recht Kategorien
- Anlegerrecht
- Anwaltshaftung
- Arbeitsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Bankrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Beamtenrecht
- Ebay - Recht
- EDV Recht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Forderungseinzug
- Gebrauchs- und Geschmacksmuster
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Grundstücksrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Inkassorecht
- Insolvenzrecht
- Internationalesrecht
- Internetrecht
- IT - Recht
- Kapitalanlegerrecht
- Leasingrecht
- Makler- und Immobilienrecht
- Markenrecht
- Mediation
- Medizinrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnnungseigentumsrecht
- Musikrecht
- Öffentliches Recht
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Patentrecht
- Reiserecht
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Sonstiges
- Sozialrecht
- Sportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht
- Umweltrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Urheberrecht
- Urheberrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht und Kaufrecht
- Verwaltungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Zivilprozessrecht
- Zivilrecht


