Achtung bei "Fotzen Tausch 6": Negele• Zimmel• Greuter • Beller mahnen wieder unerlaubte Verwertung von pornografischem Material ab

Im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH wird nun erneut die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele• Zimmel• Greuter • Beller tätig. Die Kanzlei mahnt schon seit längerem auf dem Gebiet des pornografischen Filmmaterials ab und wird bei Urheberrechtsverletzungen im Internet über sogenannte Tauschbörsen für ihre Auftraggeber, die angeblichen Rechteinhaber, tätig. In dem aktuellen Abmahnschreiben gibt die INO Handels & Vertriebs GmbH an die Verwertungsrechte an dem Filmwerk "Fotzen Tausch 6" inne zu haben und diese durch Handlungen - im Sinne von unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung - durch unseren Mandanten verletzt zu sehen.

Angeblich wurde unserem Mandanten an Hand seiner IP-Adresse nachgewiesen, das oben genannte Werk auf einer Internetplattform anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Der Vorwurf ist demnach Urheberrechtsverletzung. Dies stelle nach dem Urhebergesetz eine Straftat dar und bilde die Grundlage für die Forderungen der gegnerischen Anwälte.

Verlangt werden im Speziellen zum einen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung innerhalb von 10 Tagen sowie die Begleichung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von € 850,00 binnen 2 Wochen. Es wird dabei betont, dass an diesem Vergleichsangebot nur begrenzt bis zum Ablauf der Fristen festgehalten wird. Mit Annahme des Angebotes sei die Sache für die gegnerische Partei erledigt. Sollte die Frist jedoch fruchtlos verstreichen, könne von erhöhten Geldforderungen und eine etwaigen Gerichtsprozess nicht abgesehen werden.

Lassen Sie sich von derartigen Formulierungen nicht einschüchtern. Natürlich sind solche Abmahnschreiben ernst zu nehmen und dürfen nicht einfach ignoriert werden. Dennoch ist eine Überprüfung der Forderungen und die Beratung durch einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Anwaltes zur Einschätzung der Situation zu empfehlen. Lassen Sie sich bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung und der Verteidigung Ihrer Rechte unterstützen. Nicht selten unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adressen Fehler oder sind die Schadensersatzbeträge zu hoch angesetzt.

Gerne werden wir für Sie in einer derartigen Situation als Unterstützung tätig. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de .

Veröffentlich von:
RA Michaela Berger
Rechtsanwältin Michaela Berger
Moritzplatz 6, 86150 Augsburg
Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 25.01.2012   Kategorie: Urheber- und Medienrecht   Zum Kanzleiblog

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