EU-Kommission - neuer Rahmen für den KFZ-Vertrieb

Die Europäische Kommission hat heute die Optionen für den Rechtsrahmen präsentiert, der nach Auslaufen der derzeit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung im Mai 2010 für Vereinbarungen über den Kfz-Vertrieb und Kundendienstleistungen gelten soll. So wird die aktuelle GVO 1400/2002 um drei Jahre verlängert. Auf dem After-Sales-Market (Anschlussmarkt) sollen die allgemeinen Wettbewerbsregeln angewendet und durch sektorspezifische Leitlinien bzw. eine gezieltere sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung ergänzt werden.



Die Verlängerung der GVO 1400/2002 - wenn auch nur um drei Jahre - ist grundsätzlich als positiv zu beurteilen, da dadurch die Vorteile





* Mehrmarkenvertrieb

* Begründung von Kündigungen

* grundsätzliche Kündigungsfrist 2 Jahre

* freie Wahl zusätzlicher Standorte




erhalten bleiben. Es ist jedoch eine Tendenz zu erkennen, diese Punkte nicht mehr gesondert vorzuschreiben, sondern zugunsten des allgemeinen Wettbewerbsrechtes fallen zu lassen. Gewinner der Regelung scheinen die markenungebundenen, freien Werkstätten zu seinen, deren Rechte der Kommission ein besonderes Anliegen sind. Die angekündigten Regeln für den After-Sales-Markt werden sorgfältig zu prüfen sein. Von besonderer Bedeutung ist die Überprüfung der alten bzw neuen Regeln durch die Wettbewerbsbehörden.



Betroffenen Parteien, insbesondere Händlerverbänden bzw Interessenvertretern ist zu raten, von ihrem von der Kommission eingeräumten Stellungnahmerecht Gebrauch zu machen.

Veröffentlich von:
RA Johannes Öhlböck
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck
Fachanwalt für IT-Recht
Wickenburggasse 26/5, 1080 Wien
Datum: 08.08.2009   Kategorie: Handels- und Gesellschaftsrecht

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