Was Mann und Frau bei der Trennung beachten sollten

Was „Mann und Frau“ zum Thema Trennung und Scheidung wissen sollten



Was muss unmittelbar nach einer Trennung beachtet werden?



Zunächst sollten Gemeinschaftskonten getrennt, und Vollmachten

widerrufen werden. Gegebenenfalls können auch Bezugsberechtigungen

bei Lebensversicherungen geändert werden, falls dies vertraglich möglich ist.



Der Unterhaltsverpflichtete muss mit der Unterhaltszahlung in Verzug

gesetzt werden, da Unterhalt grundsätzlich nicht rückwirkend geltend

gemacht werden kann. Die Verzugsetzung kann durch Aufforderungs-

schreiben zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse durch den

Anwalt erfolgen.



Vor Einreichung der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein

Jahr getrennt leben. Wann das Trennungsjahr beginnt hat auch Aus-

wirkungen auf den Trennungsunterhalt und die Rentenansprüche. Die

Ehepartner haben im frühen Stadium der Trennung noch Einfluss auf

den Begin des Trennungsjahres.



Der Zeitpunkt der Trennung hat steuerliche Auswirkungen, die sich

wiederum erheblich auf die Höhe der Unterhaltsansprüche auswirken.

Die Entscheidung, die Trennung noch im alten oder erst im neuen Jahr

endgültig herbei zu führen hat insofern erhebliche Konsequenzen.



Zugewinnausgleichsansprüche können grundsätzlich erst mit Einrei-

chung der Scheidung geltend gemacht werden, da erst dann der

gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet. Es besteht

aber die Möglichkeit, den Anspruch schon frühzeitig zu sichern, um

zu vermeiden, dass Vermögenswerte abhanden kommen.



Vereinbarungen können sowohl zum Unterhalt, zum Zugewinn als

auch zur Rente geschlossen werden. Aber Achtung: eventuell

besteht Formzwang!





Wer trägt die Kosten einer Scheidung-



Grundsätzlich trägt die Anwaltskosten im Familienrecht jeder Partner

selbst. Steht nicht genügend Geld zur Verfügung gibt es die Möglich-

keit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ist Hilfe bei der Antrag-

stellung nötig unterstütze ich meine Mandanten regelmäßig dabei.



Bei einem ersten Beratungsgespräch, dessen gesetzliche Kosten maxi-

mal € 190,- netto betragen, kann schon ein Überblick über die indivi-

duelle rechtliche Situation zum Unterhalt, Sorgerecht oder zum Zuge-

winn erarbeitet werden. Dabei kann der Mandant auch feststellen, ob

die Chemie zu dem von ihm ausgewählten Anwalt stimmt.





Rechtsanwältin Patricia Neff







Veröffentlich von:
RA Patricia Neff
Rechtsanwältin Patricia Neff
Robert-Koch Strasse 8, 68519 Viernheim
Datum: 09.08.2010   Kategorie: Familienrecht

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