Künftig Steuern sparen per Nutzungsrecht:

Wenn Eltern ihre Immobilie auf die Kinder übertragen, richten sie sich häufig ein Nutzungsrecht ein. Das heißt: Sie haben für die Immobilie ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht oder bekommen bei einer vermieteten Eigentumswohnung die Mieteinnahmen.



Mit diesen Nutzungsrechten lassen sich ab 01.01.2009 an massiv Steuern sparen. Denn da das Kind als neuer Eigentümer seine Immobilie weder bewohnen kann, noch von der Miete profitiert, ist sie erst einmal weniger wert. Diese Wertminderung lässt sich künftig Steuer sparend einsetzen.



Ein Beispiel:

Der 60-jährige Vater überträgt an seinen Sohn eine Immobilie, die 800.000,00 Euro wert ist. Im Jahre 2008 hätte der Sohn im besten Fall 23.097,00 Euro an das Finanzamt überweisen müssen. Ab dem Jahre 2009 an kann er aber den Nießbrauch des Vaters in Höhe von knapp 450.000,00 Euro abziehen. Mit dem ihm zustehenden Freibetrag von 400.000,00 Euro, bekommt er die Immobilie komplett steuerfrei. Und hat dann immer noch einen Teil seines Freibetrags für andere Vermögenswerte frei.





Veröffentlich von:
Anwalt
Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher
König-Wilhelm-Strasse 56, 74360 Ilsfeld
Datum: 13.07.2009   Kategorie: Erbrecht

Künftig Steuern sparen per Nutzungsrecht:

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