Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung

Bei der Änderung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung darf das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs nicht in der Weise angepasst werden, dass der in Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, auf das Ausmaß bei Teilzeitbeschäftigung reduziert wird.



Ferner ist es untersagt, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann.





Björn Blume, Rechtsanwalt

Veröffentlich von:
RA Björn Blume
Rechtsanwalt Björn Blume
Ratsvorwerker Weg 1, 15907 Lübben
Datum: 31.08.2010   Kategorie: Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit-...

Wollen Sie sich über Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit-... informieren? Der rechtsanwalt.net Ratgeber Recht ist ein Rechtsblog direkt von Anwälten aus Ihrer Region. Rechtsanwälte informieren über neue Rechtsprechungen und Urteile in Deutschland. Auch im Thema Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit-....